Muss ein Schuldner seinem Gläubiger mitteilen wo er wohnt?

6 Antworten

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nein, muss er nicht. Aber er muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden, macht er das nicht ist das erstmal ne Ordnungswidrigkeit. Über das Einwohnermeldeamt kann jeder die Anschrift eines Bürgers erfragen. Das wissen die Inkassounternehmen aber auch alles. Du kannst denen natürlich auch die neue Anschrift auf den Brief schreiben...nur lass dich nicht erwischen, das ist nicht erlaubt (Datenschutzges.). Penner die Schulden machen und nicht zahlen gehören meiner Ansicht nach nicht durch Datenschutz geschützt. Gefährlich wird es übrigens wenn mal eine s.g. Postzustellurkunde kommt (Gelber Brief), dann gilt die als zugestellt, wenn der Empfänger dort noch immer seinen Wohnsitz hat. Eine solche Urkunde kann harmlos sein (unbezahltes Knöllchen) aber auch ein Gerichtsurteil beinhalten, und wenn er das nicht anfechtet, wirds rechtskräftig.

Wie? wenn ich dem Inkasso Büro mitteile wo der wohnt, dann kann ich dafür einen dran kriegen?

Auch wenn er seine Post nicht abholt, gilt die als zugestellt. Evtl Nachteile, die sich daraus ergeben, gehen zu seinen Lasten. Der Gläubiger hat ausreichend Möglichkeiten zahlungsunwillige Schuldner zu finden.

wenn er dort nicht wohnt, darf man ihm dort auch garnichts zustellen und es geht auch nicht zu seinen Lasten !

@binchen2010

Dazu muss ich aber sagen, dass er eine zeitlang bei mir gewohnt hat und scheinbar aus gutem Grund die adresse nicht weitergegeben hat. Sein nachname ist auch mein nachname, deswegen ist es aus jeden Fall nicht der fehler der Post

Ich würde das nämlich genauso sehen, weil ich ihm ja gesagt habe, dass die Post hier liegt

Schreib drauf: unbekannt verzogen und wirf es in den nächsten Postkasten. Fertig.

Der Rest hat dich nicht zu interessieren.

Der Glaeubiger muss den Schuldner finden. Es ist jedem Selbst ueberlassen wem er seine neue Anschrift mitteilen will. Durch die Meldepflicht koennen aber in der Regel Schuldner schnell ausfindig gemacht werden. Die Briefe wuerde ich an Deiner Stelle dem Postboten zurueckgeben, mit dem Hinweis, unbekannt verzogen......dann schicken die es zurueck.......Ist nicht Dein Problem....

Nein, der Schuldner muss dem Gläubiger nicht mitteilen wo er wohnt. Habe da meine Erfahrungen mit sog. Mietnomaden. Die wechseln ihre Standorte, ohne sich beim Einwohnermeldeamt , umzumelden. Da ist es schade um das Geld, welches man für eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt bezahlen muss. Hat  man die Gebühr bezahlt, erhält man die Auskunft, dass der derzeitige Wohnsitz nicht bekannt ist. Dein Geld bist du los und genauso weit, wie am Anfang.Jetzt hat sich da etwas geändert. Man muss dem Einwohnermeldeamt mitteilen, wer in die Wohnung eingezogen ist. Versäumt ein Vermieter diese Meldung, kann es ihm passieren, dass er im Falle von Mietnomaden auf seinen Forderungen sitzen bleibt. Ich habe jahrelang versucht ausfindig zu machen, wo sich mein Mietnomade aufhält. Fand das dann durch Zufall heraus und bin an die ermittelte Wohnanschrift gefahren. Auch dort war der Mietnomade, wie mir der Vermieter sagte auch schon mit unbekanntem Ziel verschwunden und hat dort 6000.--€ Schulden hinterlassen. Bei mir sind es inzwischen 18 000.--€ dennen ich nachlaufe. Dieser Betrag erhöht sich von Jahr zu Jahr durch die vom Gericht festgesetzten Zinsen. Meist ist bei den Mietnomaden auch nichts zu holen, sodass man im Grunde seine Forderung abschreiben kann..