Rechnung und Mahnung an die falsche adresse?

7 Antworten

Woher weißt du, dass die einen Fehler bei der Adresse gemacht haben?? Haben die dir gesagt dass sie die Post an die falsche Adresse geschickt haben? Dann ist das nicht dein Verschulden und sie müssten die Mahngebühren "eigentlich erstmal" zurückziehen.

Genaugenommen müssen die dir nachweisen, dass du die Zahlungsaufforderung bekommen hast. Solange sie dir das nicht nachweisen können, können die auch nicht regulär anmahnen.

Auf der anderen Seite ist es für dich vermutlich billiger die Mahngebühren zu bezahlen, als einen Anwalt einzuschalten. Denn wenn du die Zahlung deiner Rechnung eh schon so lange hinaus gezögert hast, dass der Verkäufer diese bereits an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten hat, dann brauchst du dich nicht zu wundern.. das Inkasso-Unternehmen "lebt" ja von den Mahngebühren; also logisch, dass die da Druck machen und alles versuchen um diese zu kassieren.

Ach ja... die wollen ja Geld von dir, also müssen die dir ein Fehlverhalten nachweisen, wenn die Geld haben wollen. Also nicht du musst deine Unschud belegen, sondern die müssen deine Schuld belegen.

Auf der anderen Seite musst du aufpassen, denn -ungeachtet des Inkasso-Unternehmens- gelten ja die AGB des Verkäufers, der dir etwas verkauft hat. Du hast ja einen Vertrag mit ihm und da steht bestimmt nicht drin, dass dir der Verkäufer hinterherrennen muss, bis er sein Geld bekommt, sondern du hast eine Zahlungsfrist, der du nachkommen musst, sonst Ärger...

ja die haben gesagt das die das an die adresse geschisckt haben und angeblich ich die denen gegeben hab und das war ein vertrag das geld sollte per dauerauftrag vom konto meines vaters runter aber ist nicht geschehen keine ahnung warum und ich hab das nicht mehr mit bekommen.

@mercedesS600

Den Vertrag unterschreibt derjenige, der Kontoinhaber ist oder du fügst dem Vertrag eine Vollmacht des Kontoinhabers mit bei, sonst geht das nicht wirklich. Das solltest du zunächst einmal klären, denn gesetzt dem Fall, der Fehler liegt beim Abbuchen des Geldes irgendwo, wäre die Mahnung u.U. nicht gerechtfertigt

das geld sollte per dauerauftrag vom konto meines vaters runter aber ist nicht geschehen keine ahnung warum und ich hab das nicht mehr mit bekommen.

Dann wird es allerhöchste Feuerwehr, sich da mal schlau zu machen, denn es bringt kaum etwas die Ursachen des Problems nicht zu kennen und hinterher zu versuchen den Schaden zu begrenzen. Sonst passiert dir dasselbe vllt nochmal und das kann ja nicht wirklich in deinem Sinne sein.

@charis0110

Nur als Hinweis: Es ist problemlos rechtlich möglich, dass Person A den Vertrag unterschreibt aber das Konto von Person B belastet wird. Dass Person B dazu ggf. eine Vollmacht ausstellen muss, ist natürlich selbstverständlich. Früher hätte dafür problemlos eine mündliche Vollmacht gereicht (Ja, ist OK, wenn du das von meinem Konto abbuchen lässt). Seit SEPA muss der Kontoinhaber zwingend das SEPA-Mandat unterschreiben.

Aber nochmal: Der Vertragsinhaber und der Kontoinhaber müssen überhaupt nicht dieselbe Person sein. Das mussten sie noch nie.

Glaube auch kaum, dass da der Fehler liegt. Es sei denn, der Vater hat es zurückgebucht, weil er nichts davon wusste...

ich hab vor kurzem einen brief von einem inkasso unternehmen bekommen und muss nun zahlen mit mahngebühren usw.

Wäre mir neu, dass Inkassobriefe auf einmal rechtsverbindliche Wirkung haben...

Nur habe ich vorher keinen brief bekommen vom eigentlichen gläubiger.

Deren Problem

müssen die nachweisen ,dass ich die falsche adresse angegeben habe

Die wollen Geld, die tragen die Beweislast. Wenn dir aber nie eine Rechnung zugestellt wurde, der du hättest qualifiziert widersprechen können und auch keine Mahnung, welche verzugsbegründend sein soll, kann auch kein Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Alles außer der Hauptforderung ist damit erst einmal gegenstandslos.

Verlange eine Kopie der Bestellung aus dem die Adresse hervorgeht.

Wie Kevin sagt. Ohne Rechnung/ Mahnung kein Verzug. Wenn es eine Lastschriftermächtigung gab, diese aber nie genutzt wurde, liegt zudem Annahmeverzug des Gläubigers vor. Nach BGB bewirkt der Annahmeverzug des Gläubigers, dass sämtlicher weiterer Schaden nicht auf den Schuldner abgewälzt werden darf.

"Hallo Inkasso. Ich verlange eine Vertragskopie, auf dem die falsche Adresse genannt ist. Mangels korrekter Zustellung der Rechnungen und Mahnungen liegt kein Verzug vor. Wegen einer vorliegenden aber ignorierten Lastschriftermächtigung liegt zudem Annahmeverzug ihrer Mandantin vor. Ich erkenne weder das Inkassoverfahren an, noch erkenne ich irgendeinen Verzugsschaden an. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Zur Begleichung der Rechnungen schicken weisen Sie ihre Mandantin hin, sie mir zuzusenden."

nein, du hast keine Chance

niemand muss eine Mahnung schicken

du musst wissen, wem du Geld schuldest

es war nur deine schuld, sonst von niemandem

außer du hättest auch keine Rechnung bekommen

aber eine Mahnung brauchst du nicht

ich hab rein garnichts bekommen das war ein vertrag das geld sollte per dauerauftrag vom konto meines vaters runter aber ist nicht geschehen keine ahnung warum und ich hab das nicht mehr mit bekommen.

@mercedesS600

ja deine schuld

dann braucht es auch keine Rechnung

DEINE SCHULD

ist wiederkehrende verpflichtugn, musst du den überblick drüber behalten

du hast Zahlungspflicht, also fällt es auch unter dein verschulden

die bank müsste nen fehler gemacht haben zb, dann könntest du die haftbar machen

sonst keinen

@HeinGutmensch

wow danke sehr hilfreich du bist bestimmt ober perfekte fehlerlose mensch komm erschlag mich doch man fragt um einen rat und wird gleich angegriffen echt tolle welte in der wir leben

@mercedesS600

nein, aber ich mag so leute nicht, die immer die Verantwortung bei allen anderen suchen

es ist rechtlich deine schuld, weil jeder über seine schulden informiert sein muss und selber sich darum kümmern muss, seine schulden zu bezahlen

@HeinGutmensch

so hab nun eine meldung bekommen ,dass ich doch nur die hauptforderung zahlen muss nach dem ich alles erklärt habe.der gläubiger hat die mahnkosten wohl übernommen ,da es NICHT MEIN FEHLER war beim nächsten mal solltes du nicht einfach drauf los labern.

Haben wir wieder Märchenstunde? Woher hast du den Unfug, dass niemand eine Mahnung schicken muss? Eine Rechnung alleine begründet keinen Verzug. Und bitte diesen Satz wörtlich nehmen...

Falsche Adresse bedeutet in deinem Fall, das du die Gebühren die in dem Brief, den du nicht bekommen hast, zahlen musst. Die Mahngebühren musst du zu 100% nicht zahlen, da eine Verwechselung zwischen ..a, b, c, usw. öfter passiert.

Oh habs falsch gelesen. Du musst sie doch zahlen.

Oh habs falsch gelesen. Du musst sie doch zahlen.

dass man seine rechnungen -. auch ohne mahnung zahlt - ist selbstverständlich... du hast ja ganz offenbar i-was gekauft und auch erhalten..

das war ein vertrag das geld sollte per dauerauftrag vom konto meines vaters runter aber ist nicht geschehen keine ahnung warum und ich hab das nicht mehr mit bekommen.