Dürfen Gläubiger die neue Anschrift eines Schuldners herausfinden?

6 Antworten

Gläubiger haben alles Recht der Welt. Wenn die Briefe zustellen, die ungeöffnet wieder zurückkommen, weil der Empfänger verzogen ist, haben die das Recht, das Einwohnermeldeamt bzw. sogar das Amtsgericht einzuschalten. Niemand kann sich hier so einfach aus dem Staub machen, das funktioniert in Deutschland nicht. Jeder, der umzieht, hat sich innerhalb 1 Woche umzumelden, und Gläubiger bekommen früher oder später die Adresse heraus, also besser, sich bei denen selber zu melden und die neue Adresse bekanntzugeben.

Wenn das so einfach wäre wie du da schreibst, kann ich dir von ganz anderen Erfahrungen berichten.

Ich hatte mit Mietnomaden zu tun, die ich suchte. Habe das Einwohnermeldeamt angeschrieben und um Auskunft gebeten. Die Gebühr bezahlt.

Information des Amtes, die angefragte Person ist unbekannt verzogen. Wir kennen den neuen Aufenthaltsort nicht.

Diese Person meldet sich weder ab, noch am neuen Wohnsitz an.

Das ist in Deutschland kein Problem auf diese Art und Weise unterzutauchen.

Solche Leute wechseln in relativ kurzen Abständen ihren Wohnsitz. Hinterlassen Schulden. Bis man durch Zufall herausfindet, wo die wohnen, sind die meist schon wieder verschwunden.

Dass die Gläubiger früher oder später die Adresse herausfinden mag sein, aber sie werden feststellen, dass der Schuldner längst nicht mehr an der Adresse wohnt, wo man ihn vermutet.

Ich habe 3 mal die Adressen des Schuldners nach intensiven Recherchen herausgefunden.Als ich an den Adressen vorsprach, erhielt ich die Auskunft, die wohnen schon seit einigen Wochen nicht mehr hier. Wohin die verzogen sind, wusste da keiner.

Habe im Gericht bei der Gerichtsvollzieherstelle nachgefragt, selbst die konnten keine Auskunft geben, wo sich der Schuldner aufhält, obwohl sie Pfändungsmassnahmen bei ihm durchführen sollen.

Ein berechtigtes Interesse konnte ich aufgrund von Versäumnisurteilen und Pfändungsversuchen vorweisen. Leztendlich habe ich aufgegeben und die 35 000.--€ die mir der Schuldner zu zahlen hat, abgeschrieben.

Habe mehrere Titel die 30 Jahre lang Gültigkeit haben. Diese Papiere kann ich mir einrahmen, denn sie sind nichts wert.

Die Polizei sucht da niemanden. Da wird keiner ausgeschrieben, um ihm habhaft zu werden. Das passiert nur dann, wenn Verbrechen vorliegen.

Ansonsten können Gläubiger keine Hilfe erwarten.

Natürlich darfst du die neue Adresse eines Gläubigers herausfinden. Wenn du den neuen Wohnort kennst, kannst du bei dem jeweiligen Einwohnerm3eldeamt eine Auskunft einholen., Gegen Gebühr.

" Inkassoverfahren" hat aber keinerlei Relevanz

Werden täglich Tausende von Inkassobriefe verschickt ;-)

Du meinst gerichtliches Mahnverfahren

Normalrweise erfährt das der Gläubiger die neue Anschrift durch EMA Anfragen

Dies ist erlaubt

Gib lieber mal Infos zur Forderung

Bite mehr zu Inkassoverfahren hat keine Relevanz.

@Takatukata

Definiere doch erst mal, was du unter einem Inkassoverfahren verstehst.

Wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass ein berechtigtes Interesse besteht, wird das Einwohnermelde die Daten herausgeben.

Auch kann ein Privatdetektiv beauftragt werden. Dessen Kosten sind erstattungspflichtig durch den Schuldner, sofern die Beauftragung zweckdienlich war und eine Ermittlung auf anderem Wege nicht zum Erfolg geführt hat.

Über Inkassodienste würde ich mir in dem Belang keine Sorgen machen, diese sind rechtlich belanglos, wohl aber um einen gerichtlichen Mahnbescheid oder die Zustellung einer Klageschrift.

Wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass ein berechtigtes Interesse besteht, wird das Einwohnermelde die Daten herausgeben.

Ein berechtigtes Interesse wird im Regelfall nicht gefordert, anders sieht es bei der erweiterten Melderegisterauskunft aus.

Weshalb sind Inkassodienste belanglos?

@Takatukata

Weil sie nichts weiter sind als private Finanzdienstleister und keine Organe der Rechtspflege wie z.B. ein Rechtsanwalt. Auch dürfen sie keine Klageschriften verfassen.

Viele deutsche Gerichte verneinen die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten oder kürzen diese auf das was ein RA nach RVG abrechnen dürfte mit Verweis auf die Schadensminderungspflicht des Gläubigers (§ 254 BGB).

Selbstverständlich kann der Gläubiger beim Einwohnermeldeamt versuchen, die neue Adresse herauszufinden, die Gebühren hierfür können übrigens auch nachträglich dem Schuldner auferlegt werden.

Denn falls sich solch eine Streitigkeit bis zu einem Inkassoverfahren weiterzieht, könnte dem Verfahren die Rechtsgrundlage entzogen werden, weil die fragwürdige Adressenbeschaffung nicht rechtens war?

Wie der Gläubiger den Schuldner gefunden hat, spielt überhaupt keine Rolle, sein Anspruch auf die Tilgung bleibt ja erhalten, solange die Schulden nicht bereits verjährt sind.

Da es mir aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist, die Frage direkt zu beantworten, versuche ich es als Kommentar:

Ja, das dürfen sie, das darf jeder. Es ist aber noch viel schlimmer:

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldegesetz#Gesetzesentwurf_und_umstrittene_Abstimmung

"Die Drucksache 17/10158 vom 27. Juni 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) wurde kritisiert, da für die Weitergabe der „Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“ keine Zustimmung der betroffenen Person mehr vorliegen muss. Einen Tag nach der Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde der Gesetzentwurf am 28. Juni 2012 in zweiter und dritter Beratung im Bundestag gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linkspartei angenommen. Es wurde festgehalten, dass „[…] zum Zeitpunkt der Abstimmung des EM-Halbfinalspiels Deutschland – Italien kaum noch Abgeordnete anwesend“ waren. Die Reden der Mitglieder des Bundestags wurden lediglich zu Protokoll gegeben – zwei Beratungen inklusive Abstimmung in knapp unter einer Minute. Dadurch passierte das Gesetz das Parlament „geradezu im Eiltempo“."

@heffenberg

Ist es nicht. Das Gesetz ist doch gar nicht in Kraft.