Inkasso musterbrief?

4 Antworten

Einfach aus der Mahnung vom Inkassounternehmen abschreiben. Da steht, das Datum, das Aktenzeichen, der Gläubiger und der geforderte Betrag. Schuldner bist Du.

Ich persönlich würde allerdings abhängig von der Mahnung mehr zum Widerspruch schreiben. Nämlich zum einen auch einen Grund und zum anderen, dass ich final nicht zahlen werde um so das Inkassoverfahren scheitern zu lassen und damit den Gläubiger zur Klage zu zwingen.

Die Frage ist doch eher, warum du das überhaupt beantworten willst. Setze dich mit dem Gläubiger direkt in Kontakt (so die Forderung denn begründet ist), und ignoriere das Inkasso ganz einfach. Oder (noch einfacher) - bezahle die geschuldete Summe (HF und Zinsen sowie angemessene Mahnkosten), teile dies dem Inkasso mit und fertig.

Die Summe dann aber zweckgebunden überweisen.

steht doch da. Du hast offensichtlich ein Inkassoschreiben vorliegen. Dies hat ein Aktenzeichen, ein Datum, eine Angabe über den Gläubiger, Schuldner bist Du und der Betrag der Hauptforderung wird auch aufgeführt. Du musst das nur ablesen.

Oder bezahlen, denn irgendwo her wird sowas ja kommen. Das ist schon nicht ohne.

Die Kommunikation mit einem Inkassodienst kann man sich getrost sparen. An den Gläubiger zahlen, Bettelbriefe des Inkassos ignorieren, fertig.

@FordPrefect

Das könnte man sich ja ohnehin sparen, indem man Rechnungen pünktlich begleicht. Das ist kein Betteln, sondern das Einfordern von dem Gläubiger zustehenden Leistungen.

@Nussbecher

Das könnte man sich ja ohnehin sparen, indem man Rechnungen pünktlich begleicht.

Das ist natürlich zweifellos korrekt :-)

Das ist kein Betteln,

Doch. Genau das ist es. Die Einschaltung eines externen Inkassodienstleisters ist bei geschäftserfahrenen Gläubigern eine unnütze Kostentreiberei, die der Schuldner gerade *nicht* zu bezahlen hat. Das wissen die Inkasso*hüstel* auch ganz genau, weswegen derartige unsinnige und nicht durchsetzungsfähige Forderungen bei Widerspruch auch genau nie vor Gericht landen.

sondern das Einfordern von dem Gläubiger zustehenden Leistungen.

Nein. Wenn der Gläubiger aus Bequemlichkeit die Forderungseintreibung an externe Dienstleister vergibt, darf er das natürlich gerne tun - dann aber auf eigene Kosten. Der Schuldner ist hier für diese zusätzlichen Fantasiekosten nicht zahlpflichtig.

@FordPrefect

Dem Gläubiger stehen aber nunmal keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung und es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der die Zahlung verzögert auch für Mehrkosten aufkommen muss. Das ist keine Bequemlichkeit, sondenr Verzweiflung ob der Dreistigkeit gewissen Gesellen im Leben, die meinen Leistungen einfordern zu können, aber keine Gegenleistung zu geben. Solche Kunden braucht kein Mensch, kein Betrieb ! Der Kunde verhält sich in einem solchen Falle nicht richtig, dann darüber zu schimpfen, dass es sich der Gläubiger bequem machen würde ist unter aller Kanone. Zumal eine Weiterleitung an ein Inkassobüro in der Regel angekünfigt wird, mit einer umgehenden Zahlung nach zwei Mahnungen wäre man ja raus aus dem Schneider als Kunde.


Mich wundert es nicht, dass es inzwischen viele Betriebe gibt, die bestimmte Kunden inzwischen komplett ablehnen und von denen keine Aufträge mehr annehmen. Mal sehen, wie die Kunden das irgendwann finden, wenn ihnen keiner mehr hilft.

@Nussbecher

Das sind ja alles nur Mutmaßungen in der vorliegenden Anfrage...

Dem Gläubiger stehen aber nunmal keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung und es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der die Zahlung verzögert auch für Mehrkosten aufkommen muss.

Er hat zwei andere Möglichkeiten:

1. Er kann seine eigene Abteilung das Inkassoverfahren führen lassen.

2. Er kann einen Rechtsanwalt mandatieren.

Man darf bei Inkassounternehmen nicht vergessen, dass die Erstattungspflicht hier an enge Vorgaben gebunden ist und das Inkassounternehmen eben KEINE Zahlungsklage einreichen kann und daher immer vom Verhalten und der Erfahrung des Schuldners abhängig ist.

@Nussbecher

Dem Gläubiger stehen aber nunmal keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung

Selbstverständlich - nämlich ganz schlicht das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist sogar in aller Regel günstiger.

und es ist allgemein bekannt, dass derjenige, der die Zahlung
verzögert auch für Mehrkosten aufkommen muss.

Aber eben nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens, und nicht in beliebiger Höhe - was aber leider alle Inkassounternehmen geflissentlich verschweigen.

Das ist keine Bequemlichkeit, sondenr Verzweiflung ob der Dreistigkeit gewissen Gesellen im Leben, die meinen Leistungen einfordern zu können, aber keine Gegenleistung zu geben. Solche Kunden braucht kein Mensch, kein Betrieb !

Sofern der Gläubiger der typische Kleinselbstständige ohne externe oder interne Buchführungsfachkraft ist, mag das vielleicht noch nachvollziehbar sein. Aber selbst dann ist nicht hinzunehmen, dass der Schuldner mit Fantasiepositionen abkassiert wird, die nicht durchsetzbar sind. Und ehrlich gesagt - gerade für Kleinbetriebe lohnt sich das gerichtliche Mahnverfahren weitaus eher als die Beauftragung eines Inkassos. Schließlich ist das heute direkt vom PC aus einreichbar. Und wer nichtmal soviel Büroorganisation aufbringen kann, sich um die Beitreibung der eigenen Forderungen zu kümmern, sollte dringend sein Geschäftsmodell überdenken.

Mich wundert es nicht, dass es inzwischen viele Betriebe gibt, die
bestimmte Kunden inzwischen komplett ablehnen und von denen keine Aufträge mehr annehmen.

Mich auch nicht - und das ist auch die richtige Vorgehensweise. Die Anwendung beinahe erpresserisch zu benennender Beitreibungsmethoden ist es jedenfalls nicht.

Erst das Datum dann der Name bei dem die Schulden sind, dann dein Name, falls du der Schuldner bist.Dann die Nummer des Aktenzeichens.Und zum Schluss den Forderungsbetrag.