(Leider) gerechtfertigte Inkasso-Forderung nach Umzug und Nicht-Erhalt von Mahnungen. Wie möglichst kostengünstig aus der Geschichte rauskommen?
Hallo liebe Community,
meine Freundin hatte einen DSL- und Festnetz-Vertrag bei Vodafone. Diesen konnte Sie zwecks Umzugs frühzeitig kündigen, da am neuen Wohnotz Vodafone nicht verfügbar war (soweit sehr entgegenkommend von Vodafone).
Nun hat Sie die Rechnungen immer über Einzugsermächtigung bezahlt und das Konto, von dem das Geld abgebucht wurde, extra noch eine Weile behalten. Scheinbar (oder offensichtlich, jedenfalls laut Forderung) war das Konto in dem Moment aber nicht ausreichend gedeckt, sodass entsprechend weitere Kosten angefallen sind.
Diese wurden scheinbar auch angemahnt, aber da meine Freundin keinen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte (ja, ich weiß, ab jetzt weiß Sie es besser), haben Sie diese Mahnungen natürlich nie erreicht.
Jetzt, ca. 3 Monate später, erreicht Sie das angehängte Schreiben von infoscore Inkasso mit der Aufforderung, das Geld mit entsprechend hohen Inkasso-Gebühren zu überweisen.
Die Hauptforderung ist ja auch vollkommen gerechtfertigt und Sie ist mehr als gewillt, diesen geschuldeten Betrag zu begleichen. Mit den Inkasso-Gebühren verhält es sich natürlich anders.
Jetzt ist die Frage: Wie soll Sie sich am schlauesten verhalten? Ich bin leider kein Anwalt und kann das natürlich auch nur sehr laienhaft beantworten, daher leite ich die Frage, verbunden mit weiteren dazugehörigen, hiermit an Euch weiter.
Kann man die Hauptforderung einfach an Vodafone überweisen und dann das Inkasso-Unternehmen mehr oder weniger aussitzen? Dieses Vorgehen wurde hier
https://www.gutefrage.net/frage/ist-man-verpflichtet-mit-inkassounternehmen-zu-kommunizieren
angeraten. Aber geht das überhaupt? Laut Vodafone-Forum ist in solchen Fällen rechtlich betrachtet wirklich das Inkasso-Unternehmen der Gläubiger. Aber wie ist das wirklich? Geht der Foderungs-Titel quasi von Vodafone auf das Inkasso über? Oder liegt die Forderung immernoch bei Vodafone, sodass Sie den offenen Betrag wirklich auf deren Konto überweisen könnte, wie in der Antwort vorgeschlagen?
Kann ich die Forderung, ebenfalls wie in o.g. Frage bzw. der Antwort dazu angegeben, gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen? Hat das rechtlich betrachtet Hand und Fuß?
Da es sich um genau die gleiche Inkasso-Firma handelt. Hat es Sinn ein Schreiben wie in der Experten-Antwort zu folgender Frage aufzusetzen?
https://www.gutefrage.net/frage/infoscore-forderungsmanagement-abzocke
- Zusammenfassend: Wie soll Sie sich am dümmsten verhalten (in Zukunft Nachsendeauftrag einrichten und Kontodeckung beachten ist schon klar :P)?
Tausend Dank und viele Grüße


5 Antworten
soweit sehr entgegenkommend von Vodafone
Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Es gibt ein Gesetz (TKG), in dem genau das steht: Jeder hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach Umzug die Leistung nicht mehr angeboten werden kann. Dem Anbieter stehen dann 3 Monate Schadensersatz zu. Mehr nicht.
Was deine eigentliche Frage angeht: Ich würde nur die Hauptforderung, sowie gerundet 2,50€ für Briefporto, sowie einmalig 4,50€ Rücklastschrift begleichen.
Dem Inkasso würde ich schreiben:
Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Verzug zurück. Ihrer Mandantin war die neue Adresse nicht nur bekannt, das ganze war auch Grundlage für eine außerordentliche Kündigung gemäß TKG. Eine Mahnung hat mich zu keinem Zeitpunkt erreicht. Die Schadensposition "Schadensersatz" in Höhe von 14,55€ klingt für mich frei erfunden. Das kann ich nicht nachvollziehen. Genauso ist die Position "Ermittlungen umsatzsteuerrelevant" frei erfunden und wird abgelehnt. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
.... das ist mir zu wirr. Vodafon kennt die neue Anschrift wegen der Ummeldung und schickt diese Dinger weiter an die alte?
Da kann aber etwas nicht stimmen.
Ich würde die Forderung incl. Gebühren überweisen. Berechtigte Forderungen werden nur teurer wenn man das nicht tut.
Das Geld konnte von Vodafon nicht eingezogen werden, die haben die Forderung an das Inkassobüro verkauft und das Büro muss natürlich auch seine Kosten abrechnen.
Forderungsinhaber ist nach wie vor das telko und nicht infoscore.
Lediglich der Forderungseinzug ist abgetreten.
An Inkasso Gebühr ist gem rvg 18 € maximal zu zahlen ( 15 ink plus 3 pauschale) Es handelt sich hierbei um ein einfaches Schreiben welches nur mit 0,3 RVG abgerechnet wird.
1 Lastschriftrucklaufer kostet gem neusten Urteil LG Potsdam 3,65 €
Pro Mahnung fallen 2,50 € maximal an.
Wie ist das Nervenkostuem ?
Also Anwalt bin ich auch nicht, aber eigentlich ist die beste Sache die gesamten Kosten gegenüber Infoscore Inkasso schnellstmöglich zu begleichen.
Die Firma hat vollkommen zu recht das Inkasso Büro beauftragt als auf die Mahnungen keine Reaktion gezeigt wurde. Das ist der normale Ablauf wenn Forderungen oftmals per Lastschrift nicht beglichen werden.
Daher ist auch der Anspruch des Inkasso Büros rechtens und korrekt.
Sollte sie diese Zahlung nicht leisten wird das Inkasso Büro nach ein oder zwei weiteren Briefen den Gerichtlichen Weg einschlagen. Das heißt das offene Geld (welches von Brief zu Brief sehr viel Mehr wird) so wie die Gerichtskosten vom Vollzieher pfänden lassen. Dies äußert sich dann in Gehaltspfändung oder sollte dies nicht möglich sein Sachpfändungen.
Die Kontaktaufnahme zum Unternehmen bei dem die Schulden ursprünglich gemacht wurden bringt in diesem Fall nichts, da der Fall bereits übergeben ist.
Damit hat Vodafon den Auftrag erteilt und bekommt sein Geld von Infoscore später zurück.
Die Forderungen werden nun vom Inkasso Büro gestellt und sind auch an dieses, Restlos inklusive der zusätzlichen Kosten die durch das Verfahren entstanden sind zu überweisen.
Das aussitzen ist absolut nicht anzuraten und wird mit rechtlichen Folgen und damit vor Gericht enden.
Hoffe konnte weiterhelfen.
LG Henrik