muss ein Geräteverleih eine Versicherung gegen Beschädigungen im Vertrag enthalten haben.

3 Antworten

Nein, ein Maschinenverleiher kann, muss aber nicht eine Versicherung anbieten.

Wenn durch ein Bedienungsfehler ein Schaden an der Maschine entstanden ist muss dafür der Ausleiher aufkommen, Das wird so auch in den ABG des Verleihers stehen - lesen bildet..... Sollte der Schaden jedoch durch einen Defekt an der Maschine - für den der Ausleiher kein Verschulden trifft - entstanden sein, muß der Verleiher für den Schaden selbst aufkommen.

Was steht in der Mietvereinbarung? Dort lesen. Beschädigung inwiefern: hast ne Delle reingefahren; sofern du keine Vers. abgeschlossen hast, must selbst für zahlen. Anders ist ein Techn. Defekt. Eine Vers. ist nicht immer incl. muss seperat abgeschlossen werden.

Wenn das im Mietvertrag steht ja. Normal müsste Eine Versicherung im Vertrag enthalten sein.