Zahlt die Haftpflicht-Versicherung für beschädigte ausgeliehene Instrumente?

9 Antworten

Also, zunächst eimal muß man wissen, was überhaupt eine Haftpflichtversicherung ist. Im bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, wann und in welchem Außmass ein Bundesbürger haftet, wenn er eine Sache eines Dritten beschädigt. Und dort steht, dass man für geliehene Sachen nicht haftet. Es haftet in diesem Fall immer der Verleiher. Genauso verhält es sich z.B. wenn man einen Dritten beauftragt ihm zu helfen. Auch dann haftet der Auftraggeber selbst, und kann den Hilfe leistenden nicht haftbar machen.

Wenn ich nun eine Haftpflichtversicherung abschließe, gebe ich die Haftungsrisiken an die Versicherung ab. Das heißt, sie handelt nach dem bürgerlichen Gesetzbuch. Sie haftet für Schäden, die ich fahrlässig oder grob fahrlässig einem Dritten zufügen, und wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche von mir ab.

In Deinem Fall handelt es sich also um einen unberechtigten Anspruch. Deshalb leistet sie nicht, sondern wehrt den Schaden von Dir ab, sodass Du auch nichts zahlen mußt.

Bei Dir handelt es sich aber um eine Besonderheit. Denn ich nehme mal an, dass Deine Schule ne Unterschrift von Dir oder Deinen Eltern haben wollte, dass wenn Du das Instrument beschädigst, Du selbst dafür aufkommen mußt. Wenn dies so ist, kannst Du nur hoffen, dass Eure Haftpflichtversicherung eine Klausel mitversichert, die Schäden aus geliehenen Sachen mitversichert. Das gibt es seit einiger Zeit, weil Versicherungen das Problem erkannt haben. Aber wie gesagt erst seit einiger Zeit, und auch nicht jede Versicherung bietet sowas an.

Wie aber einige hier schon geschrieben haben, sollte sich auch Eure Schule nicht aus der Verantwortung stehlen, sondern die Musikinstrumente selbst versichern. Man muß dann zwar eine (meist geringe) Leihgebühr zahlen. Aber dann ist das Instrument zu mindest auch versichert. Die Schäden können hier nämlich sehr hoch ausfallen, wenn ich da mal an eine verbeulte Posaune denke.

Also, ruf Deine Versicherung an, und frag nach, ob die in diesem Fall leisten. Viel Glück!

Wenn es keine spezielle Versicherung über die Schule gab, dann gilt für die Privathaftpflicht etwa folgendes:

Wenn die Haftpflicht vor Kurzem mal aktualisiert worden ist, dann besteht die Chance, dass geliehene Sachen eingeschlossen sind. Sollte die Haftpflichtversicherung noch auf dem Stand von vor 10 Jahren sein, dann gelten geliehene Sache höchstwahrscheinlich als ausgeschlossen. Definitiv Auskunft geben nur die Bedingungen, bzw. der Berater oder die Hotline der Versicherung.

du müsstest doch eine extra versicherung dafür haben die wird direkt in der schule abgeschlossen und kostet 7 euro ca im jahr so ist es zumindest bei meiner tochter ihrem instrument ob deine haftpflicht zahlt weiß ich nicht sicher aber denke schon wenn es ein unfall war und nicht absicht

Nein, Schäden an geliehenen Sachen sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn Du allerdings von der Schule ein Musikinstrument gestellt bekommst, wird im allgemeinen auch ein Beitrag dafür erhoben. In diesem Beitrag ist oft auch eine spezielle Versicherung enthalten.

Lies dir mit deinen Eltern genau die Versicherungsbedingungen eurer Haftpflicht durch.

Häufig zahlt die Versicherung nicht, wenn es sich um geliehene Gegenstände handelt.