VERSICHERUNGSFRAGE ÜBERQUERUNG STRASSE MIT BAGGER

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Hier müssen zwei zwei Dinge beachtet werden:

  1. die zulassungsrechtliche Seite
  2. die versicherungstechnische Seite

Zu 1. Es spielt keine Rolle, ob Feldwege oder Straßen befahren werden. Sobald das abgeschlossene Anwesen verlassen wird befindet ihr Euch im öffentlichen Verkehr mit der Folge, daß jedes Fahrzeug, das schneller als 6 km/h fährt, eine strassenverkehrsrechtliche Erlaubnis zum Befahren des öffentlichen Verkehrsraumes benötigt. Es gibt hiervon aber Ausnahmen, hierzu gehören "selbstfahrende Arbeitsmaschinen", also auch Bagger. Nach der STVZO steht m.E. nichts entgegen, daß der Bagger auf öffentlichen Wegen bewegt wird. Um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten würde ich jedoch eine Beratung bei deiner zuständigen Behörde - in der Regel die KfZ-Zulassungsstelle - empfehlen. Wenn ich nämlich falsch llegen sollte riskiert ihr ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen die Strassenverkehrszulassungsordnung u.a., was teuer werden kann.

Zu 2. Es besteht für derartige Fahrzeuge i.d.R. auch keine Versicherungspflicht. Somit wäre zu klären, ob der Freund eine Haftpflichtversicherung für den Bagger abgeschlossen hat und mit welchem Umfang (mit Einschluß von Lohnarbeiten und/oder mit Verleih), da über die Privathaftpflicht-Versicherung definitiv kein Versicherungsschutz besteht. Falls er eine Bagger-Haftpflichtvers. abgeschlossen hat, gilt die nur für Deinen Freund. Es wäre also zweckmäßig, daß sämtliche Tätigkeiten mit dem Bagger nur von ihm durchgeführt werden. Andernfallls müsstest auch Du für das Tätigwerden mit dem Bagger für Deine gesetzliche Haftung eine entsprechende Versicherung abschließen, was schwierig und vor allem teuer sein dürfte.

Kleenerhusch 
Fragesteller
 23.05.2013, 12:30

danke für die ausführlich Erläuterung.Da der Bagger ausschließlich privat genutzt wird,hat er keine extra Versicherung abgeschlossen.Sämtliche Arbeiten lasse ich ohnehin den Besitzer ausführen.Es geht ja auch mal was kaputt und kann schnell teuer werden.Bin grad am überlegen ob ich mir von einem Bekannten rote Nummernschilder ausleihe und diese an dem "Ungetüm" anbringe und wir somit die Überführung realisieren.Ob es letztlich Versicherungstechnisch ok ist weiß ich aber nicht genau.Ist bei roten Schildern ja eigentlich egal was überführt wird,hauptsache verkehrstüchtig...mal schauen wie´s klappt

Wenn die Baumaschine nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, darfst du sie auch früh morgens nicht überführen.

Das läuft unter selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ist über die Betriebshaftpflicht des Inhabers abgesichert. Wenn diese nicht existiert setzt du deine Existenz aufs Spiel, wenn etwas passiert.

Kleenerhusch 
Fragesteller
 22.05.2013, 06:44

Danke für die Antwort.Da der Bagger ein Privat-Gerät ist,schaut es mit der Betriebshaftpflicht schlecht aus.Da existiert eigentlich nur eine Privathaftpflichtversicherung.Ich gehe aber stark in der Annahme,dass diese einen eventuellen Schaden sicher nicht decken wöllte..???Muss ich mich heute noch einmal vom Versicherungsmakler beraten lassen.Will ja auch nicht,dass er noch Ärger bekommt falls was passiert.Danke soweit erstmal für die Hilfe!

PS:Den Bagger hat sich mein Bekannter zu Weihnachten selbst geschenkt (3,5t-Kettenbagger) und seine Frau fands toll.Was schenke ich mir eigentlich zu Weihnachten..überleg...... :o)

Wo es kein Kläger gibt, wird der Richter nicht mit seinem Hammer herum schlagen...! Aber ich denke mal Nein! Wie schnell rollt das Teil??? 6km/h???

Kleenerhusch 
Fragesteller
 21.05.2013, 21:42

denke nicht schneller wie Schrittgeschwindigkeit...ich stelle mir ja nur die Frage:was wäre wenn beispielsweise die Polizei plötzlich dasteht?

BuddyDresden  21.05.2013, 21:55
@Kleenerhusch

zieht euch Warnwesten an, das ist ein Baugerät! Warnleuchte an und los...