Versicherung Baumschäden

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn durch einen Sturm ein Baum auf Euer Haus stürzen würde, wäre der daraus resultierende Gebäudeschaden durch Eure Wohngebäudeversicherung gedeckt. Wenn dann auch noch die Kosten für die Entsorgung umgestürtzter Bäume mitversichet sind, habt Ihr auch damit kein Problem. Sollte durch einen solchen Sturmschaden auch noch Hausrat beschädigt werden, greift Eure Hausratversicherung. Anders sieht's allerdings aus, wenn ein erkennbar kranker, morscher oder sonstwie in seiner Standfestigkeit beeinträchtigter Baum umstürzt, möglicherweise sogar ohne die Einwirkung eines Sturmes: Dann wäre der Nachbar, dem die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des betreffenden Baumes obliegt, schadenersatzpflichtig. Gut, wenn der dann eine ordentliche Haftpflichtversicherung hat!

Um den evtl. Rückgriff auf den Nachbarn kümmert sich die Gebäudeversicherung dann.

Wenn der Baum durch einen Sturmschaden auf dein Haus fällt, ist das Sache deiner eigenen Gebäudeversicherung. Das ist sinnvoll, da du dabei auf Neuwertersatz versichert bist, Deine Versicherung wird dann prüfen, ob dem Nachbarn eine Schuld zukommt, und ihn evtl. in Regress nehmen. (zum Zeitwert) Diesen Regress würde dann seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht regeln.

Bei Blitzschlag gilt das gleiche.

grundsätzlich haftet der besitzer des baumes für schäden die durch mangelhafte verkehrssicherung entstehen. ein morscher baum gehört gefällt. aber da in der haftpflicht immer nur zeitwert erstattet wird empfiehlt sich folgendes vorgehen: zunächst wird eure gebäudeversicherung den schaden an eurem gebäude ersetzten. sturmschaden, der baum ist ja durch sturm umgefallen und hat euer haus beschädigt. sofern dem nachbarn ein verschulden zur last legen kann wird deine versicherung ihn bzw. seine haftpflichtversicherung in regress nehmen.

damit es aber erst gar nicht soweit kommt solltet ihr mal mit dem nachbarn reden. der baum gefährdet ja nicht nur euer haus sondern auch passanten usw.

ach ja, und sturm ist kein elementarschaden (versicherungstechn.)

In unserer Gebäude(Elementar)-Versicherung z.B. sind unsere Bäume mit aufgeführt. Sollte ein Schaden entstehen, haftet diese Versicherung. Aber ob Dein Nachbar auch so versichert ist? Müßtest ihn fragen.

Die Frage ist, ob diese Elementarschäden wirklich auch für andere Gebäude gedacht ist, oder nicht eigentlich nur das eigene Gebäude versichert ist...

@Anaxabia

Elementarschäden werden nur von der jeweiligen eigenen Versicherung reguliert. Wird ein Dritter durch Vrerschulden Des Grundbesitzers geschädigt, ist das Sache der Haftpflichtversicherung.

@DerHans

So hab ich das im dem Text auch verstanden, danke ; )

er, irgendeine seiner versicherungen

hat er es nicht versichert, musst du ihm seine kate wegpfänden