Einbruchversuch Mietwohnung - wer muss es melden?

8 Antworten

  • Nach dem was ich in meinem Leben so erlebt habe, sind die Türen Teil der Mietwohnung. Ehr selten, dass Mieter ihre eigenen Türen mitbringen, von daher scheidet die Hausratversicherung schonmal gänzlich aus.
  • Deine Haftpflicht scheidet auch aus, da du ja keinen Schaden verursacht hast.
  • Die Tür ist Teil des Hauses bzw. der vermieteten Wohnung. Der Vermieter ist dafür zuständig.

Die Schäden an der Wohnungstür, welche durch unbekannte verursacht wurden, muss dein Vermieter auf seine Kosten beseitigen.

Ein Problem des Vermieters und der Wohngebäudeversicherung, Hausrat fällt aus da der Einbruch ohnehin nicht versichert ist sondern der Einbruchdiebstahl., Haftpflicht greift auch nicht also die Wohngebäudeversicherung..

Im Falle eines Einbruchdiebstahls würde tatsächlich Deine Hausratversicherung die Einbruchschäden an Tür oder Fenster regulieren, obwohl diese nicht zum Hausrat gehören. Da in Deinem Fall nicht klar ist, ob es sich um einen Einbruchversuch oder "nur" um Sachbeschädigung handelt, erfolgt die Ablehnung zu recht.

Deine hausratversicherung hat mit der Wohnungstür nichts zu tun .... das ist schon Sache des Vermieters .... ist ja auch seine Tür ....