Vermietung vom selbergebauten Minibagger?

3 Antworten

Zunächst muss du ein Gewerbe anmelden (mit entsprechenden steuerrechtlichen Folgen). Dann musst du das Arbeitsgerät technisch abnehmen lassen und eine Betriebserlaubnis für das Arbeitsgerät beantragen. Der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen.

Auch für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine brauchst du die Betriebserlaubnis. Ohne diese bekommst du auch keine Betriebshaftpflichtversicherung, die dabei dringend empfohlen ist.

Baugeräte benötigen eine UVV-Prüfung.

http://www.kfz-sv-orthuber.de/uvv-pruefung-vom-baumaschinen-arbeitsmaschinen.html

als nächstes frage ich mich ob ich den Bagger bei gewerblichen Nutzen zwingend versichern muss und wenn ja welche Versicherung deckt sowas ab?

Eine Pflichtversicherung existiert nicht. Angesichts deines "Eigenbaus" und der fehlenden Prüfung wird jeder halbwegs vernünftige Versicherer die Anfrage nach einer Haftpflicht- und/oder Maschinenbruchversicherung dankend ablehnen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung