Zeitwert brechnen

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Wie du schreibst handelt es sich ja größtenteils um Kleidung. Diese sind bei der Angabe vom Alter her teilweise schon abgeschrieben und du dürftst dafür gar kein Zeitwert mehr bekommen.

http://www.dtv-bonn.de/grafiken/news/Zeitwerttabelle%20DTV%20Textil%20Leder%2003_2010%2010-17-05.pdf --< Seite 3 eine Übersicht über die sogenannte Zeitwerttabelle für Kleidung. Ähnliches kannst du auch für Kinderwagen etc. finden.

Ich finde somit die 500 EUR mehr als gerecht. Sei froh, dass es noch so viel ist!

EinGast99  19.04.2015, 16:02

Danke

mach uns bitte mal eine Aufstellung der einzelnen Sachen und schreibe dazu wann sie gekauft wurden und was sie gekostet haben.

Also z.B.

Schuhe - 2004 - 30,00 €

sabine26 
Fragesteller
 03.04.2015, 19:57

Der Schaden wurde durch das Haus verursacht. Durch eine schlechte Lüftung im Keller sind die Dinge verschimmelt. Die Versicherung ist die von der Genossenschaft, da meine Haushaltsversicherung für den Schaden nicht haften will, da es keinen ersichtlichen Schaden gibt. Also z.B. Wassereintritt, Rohrbruch.,,,,

Hier die aufstellung:

Hugo Boss Hose 2 Stk. Preis pro Stück 119,- Alter 5 Jahre LEE Hose Preis 90,- Alter 5 Jahre Polo Shirt 2 Stk. Preis pro Stk. 80,- Alter 4 Jahre Kinderwagen Maxi Cosi Preis 395,90 Alter 3 Jahre Dreirad Smart Trike 159,95 Alter 2 Jahre Fila Schuhe 2 Stück Preis pro Stk. 99,95 Alter 2 Jahre Schuhe 40,- 3 Jahre Stiefel 80,- Alter 3 Jahre Tasche 56,- 1 Jahr Maxi Cosi Noa 149,99 Alter 2 Jahre

Alle Waren waren in sehr gutem Zustand

Mein Vorschlag an die Versicherung wären 1000,- Euro gewesen, 500,- wollen sie mir nur zahlen. Rechtschutzversicherung hab ich keine.

Apolon  04.04.2015, 00:31
@sabine26

Hallo Sabine,

ich frage mich nur, wenn Du so gute Kleidung hattest, weshalb Du diese gerade in einem Keller aufbewahrt hast. Wie oft hast Du denn in den letzten jahren den Keller betreten ? Wenn die Lüftung nicht funktioniert, bzw. der Keller feucht ist, dies stellt man doch normalerweise fest. Und somit hätte man doch dann auch die Möglichkeit gehabt die Sachen wo anders unter zu bringen.

Bei einem Haftpflichtschaden muss man außerdem beachten, dass hier nur ein Zeitwert gezahlt wird. Wenn ich mir die Aufstellung so ansehe und die weiteren Hinweise von mir berücksichtige komme ich zu dem Ergebnis, dass Du froh sein kannst wenn dir 500 € gezahlt werden.

Gruß A.

Es gibt keine Tabelle o.ä., anhand derer der Zeitwert verläßlich ermittelt werden kann.

Der durch Alter, Abnutzung, technischer Fortschritt etc. vorzunehmende Abschlag vom Neuwert (=Zeitwert) ist pro Gegenstand individuell zu ermitteln und ist sehr unterschiedlich. Kleider/Schuhe  haben aufgrund ihrer kurzen Nutzungsdauer und Modeeinfluss einen deutlich geringeren Zeitwert als z.B. Kochtöpfe.

Den Zeitwert legt der Versicherer anhand seiner Erfahrungen fest, hierzu bedient er sich bei Neuwaren oft an den Preisen in Katalogen, bei Zeitwerten an den Preisen in Verkaufsanzeigen von Zeitungen, im Internet (z.B. ebay) oder Gebrauchtwarenbörsen.

Da von Zeitwert gesprochen wird gehe ich davon aus, dass es sich um einen Haftpflichtfall handelt und die Haftpflichtversicherung des Schädigers das Angebot mit 500,00 € unterbreitet hat. Letztendlich kann Dir hier im Forum wenig geholfen werden - du musst von Deinem Versicherer eine Einzelaufstellung verlangen, welchen Wert er für jeden Gegenstand festgelegt hat. Demgegenüber würde ich ihm eine Aufstellung machen, welchen Wert Du für die Gegenstände als angemessen betrachtest (bitte die obigen Ausführungen zum Zeitwert beachten). Über die Differenz must Du mit ihm diskutieren, notfalls streiten. Wenn der Versicherer stur bleibt und eine Familien-Rechtsschutzversicherung besteht würde diese auch ggf. die Kosten eines einzuschaltenden Anwalts übernehmen. Andernfalls oder alternativ könnte man auch den Ombudsmann für das Versicherungswesen einschalten.

Apolon  03.04.2015, 15:31

Was hat denn der Ombudsmann damit zu tun ?

Bei diesem Vorgang fehlen zuviele Informationen um überhaupt eine Antwort abgeben zu können.

Es  fehlt uns hier die Schadensursache, wie über welche Versicherung hier überhaupt abgerechnet werden soll.

Zusätzlich vermute ich, dass es sich nur um ein pauschales Angebot handelt, weil vermutlich der Geschädigte nicht in der Lage war die einzelnen Gegenstände aufzuführen.

Hier müsste zuerst mal sabine26 in die Gänge kommen.

Um welche Versicherung handelt es sich, bzw. was war es für ein Schaden?

Wenn es sich um einen Hausratschaden hat, sind die einzelnen Gegenstände zum Neuwert versichert.

Eine Abrechnung nach Zeitwert käme nur bei der Privathaftpflicht in Betracht. Dann wäre aber nicht eure Versicherung zuständig, sondern die des Schadenverursachers.

Fast vergessen, durch welche Ursache wurden denn überhaupt die Dinge beschädigt ?