Muss die Werkstatt die reparierten Teile aushändigen?

9 Antworten

Wenn Teile ausgetauscht werden, gehören die bisherigen Teile ja dem Fahrzeughalter. Die kann der Betrieb nicht einfach entsorgen. Eine seriöse Werkstatt wird von sich aus, die ausgebauten Teile bis zur Abholung des Fahrzeugs vorhalten.

nein. es ist nicht automatisch sein eigentum.

wobei der verkauf des teils die frage aufwirft, warum das teil ausgetauscht wurde...

ich würde es darauf beruhen lassen und mir eine andere werkstatt suchen. und kräftig "reklame" für die bisherige werkstatt machen - und es den betreiber auch wissen lassen.

Die Info in deiner Frage ist mal wieder sehr dürftig, lässt wieder mal nur Spekulationen zu.

Der erste und wichtigste Punkt ist, hast du die Werkstatt beordert etwas zu tun, was fachlich nicht nötig war? Oder hat die Werkstatt dir etwas vor gemacht, gesagt das sein nötig? Normalerweise muss dir die Werkstatt die ausgetauschten Teile nicht übergeben, es sei denn, du hast das von Anfang an verlangt.

Normalerweise entsorgt die Werkstatt diese Teile fachgerecht. Hier wurde anscheinend aber bewusst ein Scheingeschäft abgewickelt, und das kann als Betrug gewertet werden!

Warum fragst du hier, nicht bei der Polizei oder gar den Beratern im Gericht? Ansonsten könnten schlaue Suche im Internet hilfreich sein, denn so mancher Fall dürfte ein Anwalt zur Bearbeitung gehabt haben, und das wäre dann zu finden.

Ganz einfach und definitiv: Es ist dein Eigentum und dir auf Verlangen auszuhändigen. Genau genommen macht er sich der Unterschlagung schuldig und kann ganz schön ins Auge gehen.

steht vielleicht dieser Satz: ..."Altteile gehen in den Besitz des Auftragnehmers über" in den AGB der Werkstatt?

Nein

@chromefoxx

dann vielleicht mal bei Auto-Bild oder ADAC oder motortalk.de auf der Seite suchen