Muss man beim privaten Autoverkauf auch alle Rechnungen von der Vertragswerkstatt aushändigen?
Hallo Zusammen,
ich habe im März meinen PKW privat verkauft. Die wichtigsten Untelrlagen (AU-und TÜV-Bescheinigung, Checkheft, Fahrzeugpapiere und eine Kopie der letzten Inspektionsrechnung) habe ich selbstverständlich mit ausgehändigt. Der Käufer besteht nun auf alle vorhandenen Rechnungen als Original (Zitat: die für uns wichtigen unterlagen, die die pflege über jahre dokumentieren und garantieleistungen darstellen, zu übersenden.)
Bin ich dazu wirklich verpflichtet? Er hat den Wagen gesehen, auf Mängel haben wir mündlich und schriftlich hingewiesen. Ich habe noch nie gehört, dass man Originalrechnungen mit aushändigen muss. Das Auto ist neun Jahre alt - das ist ein ganzer Ordenr voll mit Dokumenten....
Ich bedanke mich schon mal für aufschlussreiche Antworten.
11 Antworten

Rechnungen gehören immer dem, der Sie bezahlt hat und dessen Anschrift auf der Rechnung vermerkt ist. Für Selbstständige wäre es undenkbar, Originalrechnungen heraus zu geben, da die Kosten vermutlich fiskalisch geltend gemacht wurden und die Rechnungen als Nachweis über Jahre aufbewahrt werden müssen.
Als Nachweis der Inspektionen dient das Inspektionsheft, was ansonsten Nachweispflichtig ist, regelt das Gesetz (Unfälle z.B., Austauschmotor) Dies muss aber auch nicht durch Rechnungen nachgewiesen werden, sondern im Kaufvertrag stehen.
Andersrum: Weisen Rechnungen eine nachweispflichtige Reparatur nach, die nicht im Kaufvertrag vermerkt ist, ist dies zumindest Täuschung und ein Kaufrücktrittsgrund.

Muß man nicht.Aber Rechnungen sind eine Dokumentation von Reperaturen und Inspektionen.Daher eher ein Plus für den Verkäufer.
Originalrechnungen würde ich dann behalten,wenn Du die noch fürs Finanzamt brauchst.(Kopien an den Käufer sind ausreichend)

Nein, musst Du natürlich nicht. Du bist ja auch als Privatperson nicht verpflichtet die Rechnungen aufzuheben. Ein abgestempeltes Serviceheft ist völlig ausreichend. Wie auch schon @LittleArrow schreibt "bei so einem sonderbaren Käufer". Wenn überhaupt, dann mach ihm Kopien. Originale stehen Dir zu.

Wenn der Käufer das Checkheft hat reicht es. Dort sind alle Inspektionen von der Vertragswerkstatt eingetragen.

Nein, bloß nicht!
Wenn Du Dich in Deinem Kaufvertrag nicht dazu verpflichtet hast, bleiben diese Originalunterlagen bitte alle bei Dir. Sie sind primär für Dich wichtig. Nur so kannst Du notfalls unlautere Rechtsansprüche dieses sonderbaren Käufers zurückweisen.
Deine Unterlagen stellen für den Käufer nicht notwendigerweise Garantieunterlagen dar. Das hängt von den Herstellerbedingungen ab.