Auf Ebay was verkauft, Käufer behauptet jetzt Ware ist defekt und droht mit Anzeige was soll ich tun?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist halt der klassische Ebay-Streit. Ganz ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass die wegen 46 Euro einen Rechtsstreit anfängt. Wenn doch, ist es halt eine Aussage gegen Aussage Nummer. Ich würde, weiterhin darauf bestehen, dass die Wahre in einwandfreiem Zustand versendet wurde. Die Verwantwortung für den Versandweg, trägt der Käufer, also hast du kein Problem. Hätte sie halt die 3 € Aufpreis für die Versandversicherung bezahlen sollen.

Wenn doch, ist es halt eine Aussage gegen Aussage Nummer.

"Aussage gegen Aussage" gibt es im Zivilrecht nicht.

Hier gilt der Grundsatz: Wer etwas behauptet, muss etwas beweisen bzw. den ersten Anschein widerlegen.

Die Verwantwortung für den Versandweg, trägt der Käufer, also hast du kein Problem.

Nicht pauschal. Für eigene Verfehlungen (schlechte Verpackung, mangelhafter oder fehlender Inhalt) haftet immer noch der Verkäufer

@franneck1989

Du hast natürlich Recht, aber laut Fragesteller wurde der Artikel in der Originalverpackung versendet und noch mit Papier etc. gepolstert. Wenn die bei der Zustellung mit den Paketen herumwerfen, kann immer etwas kaputt gehen, dafür gibt es die Versandversicherung. Das wollte der Käufer nicht, also hat der Verkäufer, meiner Meinung nach, sein Möglichstes getan.

Ja so sehe ich das auch! Die Zeiger sind auf allen Bildern gleich ich kann mir das nicht erklären, ausser es ist beim Versand passiert!

Die Käuferin wollte es aber als normales Päckchen.

Das stellt sich mir die Frage, ob die Käuferin per Paypal oder Überweisung gezahlt hat.

Ich weiss nicht, ob die Uhren von Esprit jeweils eine eigene Nummer haben und diese dann auch noch von Dir notiert wurde (meine Uhren haben Nummern, sind allerdings auch älter, zeitloser und nicht von Esprit).

Im Falle der Paypal-Zahlung wird die Käuferin von Paypal das Geld erstattet bekommen, dafür sorgt das ebay-Käuferschutzversprechen:

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Wenn dem so ist, kannst Du nur hinterher zivilrechtlich gegen die Käuferin vorgehen und Dein Geld fordern und / oder Deine Uhr zurückfordern (falls Du eine Seriennummer hast, kannst Du ja sicher sein, dass es Deine Uhr ist). Dann gehe ich von vorneherein von üblen Absichten der Käuferin aus, da sie unversicherten Versand gewählt hat.

Hat sie per Überweisung gezahlt, kannst Du mit der Seriennummer ebenfalls eine Rücknahme bzw. Nachbesserung anbieten. Du bist in der Gwährleistungspflicht und hast das Recht die Uhr zweimal nachzubessern.

Allerdings mit leerer Batterie eine "funktionierende" Uhr zu verkaufen, ist bodenloser Leichtsinn. Die Uhr hätte auch nach Einsetzen einer neuen Batterie (bei meinem Uhrmacher EUR 7,00) stehenbleiben können. Uhren verharzen und sollten regelmäßig von Fachleuten gereinigt werden. Es lag an Dir, die Funktionsfähigkeit der Uhr vor Verkauf zu prüfen.

Hallo Ladyinred88,

ideal wäre es natürlich, wenn du einen Zeugen hast, der dir bestätigen kann, dass die Uhr vor dem Verpacken in das Paket noch funktionierte bzw. sich der Zeiger nicht lose hin und herbewegt hat und sie beim Versand ausreichend geschützt war.

Das würde dir am schnellsten aus der Misere helfen.

Anderenfalls steht Aussage gegen Aussage.

Es hilft auch oftmals ein kurzer Blick in die Bewertungen des Käufers, eventuell versucht er des öfteren über diese Masche an kostenlose Produkte zu gelangen.

Bewertungen habe ich erst 14 als Verkäufer, Zeugen gibt es keine ich wusste ja zuvor nicht was da auf mich zukommt! Leider

@Ladyinred88

Nicht deine Bewertungen, die des Käufern..

Du hast gesagt du hast Bilder gemacht, eventuell würden die auch helfen, zu beweisen, dass der Zeiger nicht lose war.

Wäre es lose, würde er immer nach unten zeigen.

@Mikromenzer

Auf allen Fotos ist  8 min vor 10 und Sekunden auch immer Gleich!

Ich hätte die Batterie vor dem Verkauf selbst getauscht. Wie konnstest du ohne Batterie wissen, dass die Uhr nicht defekt ist? Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als zurückzunehmen. Zumal Papier auch keine richtige Verpackung ist. Wenn der Käufer mit PayPal gezahlt hat, holt ersich sein Geld alleine wieder.

Die Uhr war in der Geschenkbox mit Schaumstoff drinnen, aussen Papier im festen Schuh Karton.

Am Besten, Du meldest das bei Ebay. Ich hatte mal sowas Ähnliches mit einer Wiege.. Es hat ein bisschen gedauert, bis das geregelt war, aber Ebay hat mir da enorm geholfen.

Ich musste das Geld nicht erstatten und der Käuferin wurde sogar eine Art Verwarnung ausgesprochen bitte bei der Wahrheit zu bleiben. Sie hat nicht damit gerechnet, dass Ebay auch nochmal Fotos von ihren Beanstandungen wollte. Da kam es dann raus, dass sie sich das Geld erschleichen wollte. Sie wollte die Hälfte des Betrages zurück, weil dies und jenes kaputt/nicht ok sei.

Also, wende Dich an Ebay. Die rufen Dich auch zurück. Da gibts eine Service-Nummer.

Danke an ebay hab ich schon geschrieben, warte noch auf eine Antwort.