Insolvent gewordene KFZ-Werkstatt verkauft Auto ohne Zustimmug! Was machen?

6 Antworten

Geh zum Anwalt, das können die nicht einfach machen. Zumindest Schadenersatz ist drin, sobald die wieder flüssig sind.

Wie kann ich als Pfand den Fahrzeugbrief in der Werkstatt lassen? Wenn er beides hatte, dann hast du wohl Pech. Bei einer Insolventen Firma wird erst einmal alles was in der Firma steht in die Insolvensmasse genommen. Das heißt auch dein KFZ, wenn die Papiere vorliegen, was sie taten. Der Insolvenzverwalter wußte nichts von der Abmachung und du kannst sie wahrscheinlich nicht beweisen. Stattdessen läßt du den Brief und Schein in der WS und somit gehört das Fahrzeug der Firma. hast wohl schlecht Karten.

Ich vermute, dass du Pech hast. Du müsstest dem Käufer nachweisen, dass er gewusst hat, dass das Auto nicht der Werkstatt gehört (wäre möglich, wenn es an einen Bekannten desInhabers gegangen ist) - dann wäre es kein gutgläubiger Erwerb und du würdest dein Auto zurückkriegen.

Du kannst natürlich Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Werkstatt stellen und ihn auf Schadensersatz verklagen. Aber wenn es seine Firma war, die insolvent ist, dann ist mit großer Wahrscheinlichkeit bei ihm nichts zu holen.

Hallole zusammen

Von welchem Rechnungsbetrag sprechen wir hier? Gibt es irgendwelche Vereinbarungen über den Pfandwert oder gibt es Zeugen die Diese vereinbarung bestätigen können.

Eine Klage auf Rückgabe hat nur dann Erfolg und der ehem. Werkstattinhaber hat sicherlich kein Intresse daran dies zu Klären denn die Karre hat ja Geld eingebracht und die Insolvenzsumme so etwas gemindert.

Hast Du die Anschrift vom Käufer? dieser SOLLTE SCHNELLSTMÖGLICH DURCH ANWALT INFORMIERT WERDEN das die Werkstatt ein Pfandobjekt an ihn verkauft hat: Leider wird auch der wenig intresse daran haben die Karre wieder abzugeben den sicherlich war es ein Schnäppchen. Eine Anzeige wegen Unterschlagung die sofort zu erfolgen hätte ist die Einzige Chance das Fahrzeug oder eine Entschädigung zu erhalten. Das ist eine Scheiß Situation den aus einer Insolvenz darf vor einer Versteigerung oder ohne den Insolvenzverwalter nichts was von Wert ist entnommen werden was hier ja wohl Passiert ist. So sieht das ganze nach vorsätzlichem Insolvenzbetrug aus was die Polizei/ Staatanwaltschaft durchaus intressieren dürfte. Umso schneller Du Reagierst umso höher ist die Chance zu deinem Recht zu kommen. Joachim

Ich hätte ein einfaches Smartphone (gebrauchtes G1 für 15-50 Euro) im Fahrzeug verbaut gehabt (ist realistisch, da einfach und nützlich). Fahrzeug orten, und mit Ersatzschlüssel zurückholen. Ist auch seeeehr nützlich, wenn das Auto in einer der Gegenden ohne Verwahrplatz abgeschleppt wurde. Die stellen den dann irgendwo ab, und pressen die Abschleppkosten über das nennen des Abstellortes heraus. Da würde ich erst mal den Wagen abholen, und dann später ganz doof da anrufen und nach dem Wagen fragen. Evtl. bei denen vor Ort nachfragen. Wenn der dann sein "Angebot" unterbreitet, würde ich das Smartphone/Tablet aus der Tasche holen, und ihm sagen wo der Wagen steht. Mal sehen ob die dann noch versuchen würden per Funk/Telefon den Auftrag zu geben ihn erneut umzustellen, oder dann dort nötigend auf einen warten um den Zugang zum Fahrzeug zu verwehren ;-) .

Fahrzeugbrief? Man kann theoretisch einen Zweiten haben. Z.B. wenn er mal ersetzt wurde, aber der alte wieder auftauchte... Ist ja kein Führerschein wo ein Zweiter ein rechtliches Problem sein kann.

@TobiasClaren

hallo Tobisas Deine antwort hat leider überhaupt nichts mit der frage oder dem Vorgang zu tun, schau doch nochmal drüber zumal die frage doch schon etwas älter ist. ist das fahrzeug verkauft dann iust es erstmal weg den der käufer hat den Brief,. zurückholen kann nur die ordnungsbehörde und ie braucht einen gerichtsbeschluss.. dann werden die tätig und wenn du weist wo die karre steht dann umso besser.. Joachim

@TobiasClaren

was ist das für ein seltsamer Ratschlag?

Muss man nun Smartphones versteckt einbauen?

Übersteht der Akku ein halbes Jahr Stromentnahme durch die Kfz-Einrichtung?

2ter Kfz-Brief? Wo gibt's sowas? Kopie, OK. Aber es gibt nur einen. Einen verlorenen muss man eidesstattlich aufbieten lassen! Sehr wohl wäre das ein rechtliches Problem!

Insgesamt ist das ganze etwas dubios .... (Troll?)

Hallo, auf dem Fahrzeugbrief steht der Satz: Wer im Besitz der Fahrzeugbriefes ist, ist der Besitzer des Fahrzeugs! Bei Insolvenz zählt a l l e s zur verwertbaren Insolvenzmasse. Da hilft nur noch ein sehr versierter Anwalt.