Autotüre nach Unfall und Geld der Versicherung?

7 Antworten

kannst du - in dem Fall wird aber die Mwst abgezogen - da ohne Reparatur eben keine anfällt. Du kannst auf Gutachterbasis abrechnen. Lässt du bei deinem Freund reparieren, so kannst die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen und bekommst die Mwst erstattet. ER schreibt dir eine reguläre Rechnung.

Die Tür wird ersetzt werden - aber nur das Unterteil, das andere kann umgebaut werden

Die Tür ist nur leicht eingedellt und verkratzt. Wird die Versicherung trotzdem eine neue Tür zahlen oder

@Steffen933

kommt drauf an; der Gutachter entscheidet

Du kannst das auch "nach Kostenvoranschlag" abrechnen. Dann kannst du selbst entscheiden, wie die Reparatur ausgeführt wird. Wenn du den Wagen sowieso verkaufen willst, bekommst du mit einer neuen Tür auch nicht mehr dafür.

In der Regel hast du Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur und das bedeutet eine neue Tür mit allem drum und dran. Smart-Repair wird nur in seltenen Fällen bei oberflächlichen Kratzern angeordnet. Wenn da aber sogar eine Beule drin ist, ist da kaum was zu machen.

Du solltest normalerweise von der gegenrischen Versicherung demnächst ein Schreiben zu diesem Schaden erhalten. Inzwischen könntest du dir von einer Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur einholen und den dann der gegenerischen Versicherung einreichen. Entweder akzepteren sie den dann direkt oder sie schicken einen eigenen Gutachter, der sich das auch nochmal anschaut und einen KVA erstellt.

Es ist anschließend völlig legal, nach KVA bzw. Gutachten abzurechnen. Da bekommst du aber nur die Schadenssumme ohne MWSt. ausbezahlt.

Was du dann anschließend mit dem Geld und dem Unfall machst, bleibt ganz alleine dir überlassen. Es ist dann durchaus eine Möglichkeit, das für billiges Geld grob ausbeulen und ausbessern zu lassen und den Rest des Geldes in bar zu behalten.

Selbstverständlich kannst Du nach Gutachten abrechnen lassen. Allerdings sei dir gesagt, das Du Schäden über 500 Euro dem neuen Besitzer des Fahrzeuges darlegen mußt. Ich habe in einen Ford C-Max eine neue Türe bekommen, das waren mal eben 2700 Euro. Wenn Du nach Gutachten abrechnen läßt bekommst Du die MWSt nicht ausgezahlt, da Du sie ja nicht bezahlst.

Also sagen wir die Reparatur kostet 2500 Euro. Ich behalte das Geld, lasse es grob richten und muss dann aber beim Verkauf mit angeben was vorgefallen ist?

Und ich habe es gerade nochmal bei Tageslicht begutachten. Die tue ist nur leicht eingedellt und verkratzt. Gibt das trotzdem eine neue Tür oder wird das ausgebeult?

@Steffen933

Bei einer leichten Delle wird die Tür ganz sicher nicht ausgetauscht. Die Dell wird rausgezogen. Das müsstest du im Kaufvertrag mit angeben, allerdings genauso wie eine getauschte Tür. Insofern nimmt sich das nichts.

Dies ist zwar möglich, aber nicht empfehlenswert.

Bei weiteren Schäden wird dann zuerst einmal geprüft, ob der erste Schaden fachmännisch behoben wurde - wenn dies nicht der Fall ist wird dann die Schadenserstattung entweder stark gekürzt werden, oder nicht erfolgen.

auch werden solche Schadenserstattungen in der HIS-Datei des GDV-Verbandes gespeichert.

Außerdem solltest du die Rechnung aufheben, denn beim Wiederverkauf kann dies dann einige Tausend Euros ausmachen.  Es handelt sich ja dann auch um einen Unfall-Wagen.

Da hast du natürlich recht. Ich werden mal mit meinem karosserie