Kfz Rückabwicklung, wie läuft das ab? Bestehende Kosten?

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Bei einer Rückabwicklung auf Basis der gesetzlichen Sachmängelhaftung muss dich der Verkäufer schadlos halten, sprich: auch alle Kosten erstatten die im Zusammenhang mit den Kauf (z. B. Überführungskosten) oder mit dem Rückabwicklungvorgang (z. B. Ablöse für den Kredit, Anwaltskosten, ...) stehen.

Achte auf die Begriffswahl. Bestehe auf die Benennung als 'Rückabwicklung auf Basis der Sachmängelhaftung" o. ä., nicht Garantie oder gar Kulanz. Notfalls lieber nochmal den Anwalt drüberschauen lassen.

Du hast doch einen Anwalt konsultiert, dann wirst du auch eine Rechtschutzversicherung haben, so kannst du doch die Rückabwicklung in Begleitung durch deinen Anwalt durchführen denn, den Aufwand zahlt entweder der Schädiger und den Anwalt die Versicherung, soweit der Schädiger nicht aufkommt.

Sprich doch noch mal mit den Anwalt, der kann dir veranschaulichen wie es weiter geht, ich wünsche viel Erfolg.

L. G. Aral59

Wenn ihr schon einen Anwalt eingeschaltet habt, sollte der doch wohl den Ablauf kennen.

Da der Wagen praktisch die ganze Zeit in der Werkstatt gestanden hat, müsst ihr euch wohl keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Höchstens, dass ihr selbst noch den Nutzungsausfall erstattet bekommt.