Muss die Probezeit im arbeitsvertrag stehen?

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Ja wenn keine drin steht hast du auch keine

Hallo! Wenn lt. Vertrag keine Probezeit vereinbart wurde (also nichts von Probezeit drin steht), dann hast du auch keine Probezeit! Somit müsste dein Arbeitgeber (du natürlich auch) die entsprechende Kündigungsfrist einhalten.

Gültig ist der Vetrag übrigens auch ohne die Vereinbarung einer Probezeit.

Hanskrampf  23.03.2012, 13:39

Das stimmt nicht, wenn ein Verzicht auf Probezeit vereinbart wurde muss das ebenfalls drin stehen.

ralosaviv  23.03.2012, 14:00
@Hanskrampf
Das stimmt nicht, wenn ein Verzicht auf Probezeit vereinbart wurde muss das ebenfalls drin stehen.

Nö. Keine Vereinbarung keine Probezeit. Zumindest nicht in einem Arbeitsverhältnis. Ausbildungsverhältnis kann anders aussehen.

kati3015  23.03.2012, 14:01
@ralosaviv

Im Ausbildungsverhältnis ist eine Probezeit Pflicht. Das ist im BBiG geregelt.

ralosaviv  23.03.2012, 14:03
@kati3015

Logisch. Deswegen entfällt sie auch nicht, nur weil sie nicht im Ausbildungsvertrag steht. Das war es, was ich damit sagen wollte.

Es gibt keine Verpflichtung,eine Probezeit zu vereinbaren,außer in Ausbildungsverträgen. In denen muss eine Probezeit vereinbart sein und deren Dauer angegeben werden. Ist in einem regulären Arbeitsvertrag keine Probezeit vereinbart,so gibt es auch keine Probezeit.Wenn keine Probezeit vorgesehen ist,muss das aber nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vermerkt werden.

Siehe auch § 105 GewO:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Abschluss,Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei vereinbaren,soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften,Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Soweit die Vertragsbedingungen wesentlich sind,richtet sich ihr Nachweis nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes.

kati3015  23.03.2012, 14:02

Sehr gute Antwort. Und im Nachweisgesetzt ist die Probezeit nicht aufgeführt.

lenzing42  23.03.2012, 14:10
@kati3015

Genau so ist es.

Wenn es sich um einen Ausbildungsvertrag handelt ist mindestens eine Probezeit von 1 Monat nach § 20 BBiG gesetzlich vorgeschrieben. Wenn nichts im Vertrag steht, kann man von dieser Mindestdauer ausgehen. Das BBiG sieht eine Einzelvertragliche Unterschreitung der Mindestdauer nicht vor.

Für einen Arbeitsvertrag gilt das BGB. Dort heißt es in § 622 während einer vereinbarten Probezeit, längstens jedoch... D. h., wenn keine Probezeit vereinbart wurde, gibt es keine. Es bedarf auch keiner vertraglichen Verzichtserklärung. Keine Vereinbarung. Keine Probezeit.

Eine Probezeit bedarf in Deutschland der Eintragung im Arbeitsvertrag. Steht sie nicht drin, dann gibt es auch keine. Du bist also ab sofort Festangestellt (wärst du auch mit Probezeit) hast aber jetzt selbst auch die gesetzlichen (oder vertraglichen) Kündigungsfristen zu beachten. Also gibt es für dich auch kein: Oh der Job ist doch doof ich geh wieder.