Unbefristeter Arbeitsvertrag nach Probezeit befristet?

9 Antworten

Hier muss der zweite Satz des § 14 Abs.:2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)berücksichtigt werden:


(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen
eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis
zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige
Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben
Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der
Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1
festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages
können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung
der tariflichen Regelungen vereinbaren.

Du Musst demnach einer befristeten Ausführung des Arbeitsvertrags nicht zustimmen. Gegebenenfalls kannst du auch das Arbeitsgericht bemühen, wenn der Arbeitgeber doch darauf bestehen sollte.


Was ist das denn für ein Quar? Während Probezeit undbefristet (und man kann ja jederzeit doch gekündigt werden), um dann nach Ende der PZ zu befristen?

Wen wollen die vera*?

Die holen sich das beste für sich raus, in der PZ haust Du rein wie doof, um den unbefristeten Job zu kriegen.. und dann ätschibätsch, jetzt kommt Befristung.

Das kriegen sie nur hin,w enn Du Dir das gefallen lässt. Denn sie müssten den ersten Vertrag ändern/aufheben. So geht das nicht!

Das ist aber immer schon so gewesen. Jeder neue Job fängt mit einer Probezeit an, die, wenn es vertraglich so vorgesehen ist, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mündet.

Grundsätzlich ist es auch einem Arbeitgeber nicht zuzumuten, die Katze im Sack zu kaufen. Das ist auch von Betriebsräten und Gewerkschaften nicht zu beanstanden.

Das Problem hier ist natürlich die Vertragsänderung nach der Probezeit:

http://www.fachanwalt.de/ratgeber/probezeit-bei-befristeten-arbeitsvertraegen

@DinoSauriA1984

@ DinoSauriA1984:

Jeder neue Job fängt mit einer Probezeit an, die, wenn es vertraglich so vorgesehen ist, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mündet.

Das ist völliger Unsinn!

Erstens fängt nicht jedes Arbeitsverhältnis zwangsläufig mit einer Probezeit an (das ist nur bei Ausbildungsverhältnissen so).

Zweitens besteht auch bei Vereinbarung einer Probezeit von vornherein ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn nicht eine Befristung schriftlich vereinbart worden ist; die Befristung kann sich dann z.B. auch auf die Dauer der Probezeit beschränken; danach ist dann aber nur ein unbefristetes oder ein zweck-/sachgrundbefristetes Arbeitsverhältnis erlaubt, aber kein zeit-/kalendermäßig befristetes.

Grundsätzlich ist es auch einem Arbeitgeber nicht zuzumuten, die Katze im Sack zu kaufen.

Deswegen wird in der Regel ja eine Probezeit vereinbart, die es beiden Seiten erlaubt, das Arbeitsverhältnis - wenn es "nicht passt" - kurzfristig zu beenden.

Das ist auch von Betriebsräten und Gewerkschaften nicht zu beanstanden.

Das trifft mit völliger Sicherheit nicht auf die Situation zu, wie Du sie - falsch - beschrieben hast!

Wenn Der Kredit schon durch ist hat diese mit deiner Arbeit nichts weiter zu tun, solange du Ihn bedienst.

Du hast in der Probezeit eine 2 Wöchige Kündigungsfrist danach eine 1 monatige.

Wenn dein Betrieb also unter 10 Mitarbeiter hat ist es irrelevant ob du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag hast, du kannst jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist entlassen werden.

Sollte dein Betrieb über 10 Mitarbeiter haben ist eine Unbefristung von Vorteil da man dich nichtmehr so einfach gekündigt werden  kann. 

Allerdings bist du noch in der Probezeit. Man wird dich zum Ende der Probezeit kündigen und dir dann einen neuen befristeten Vertrag anbieten. Nimm ihn oder fang an dir was neues zu suchen.



Was soll denn der befristete Arbeitsvertrag beinhalten?

Den unbefristeten Arbeitsvertrag kann man mittels eines neuen (Änderungs-) Vertrags nachträglich befristen oder, sollte die Probezeit schon vorbei sein, mittels einer Änderungskündigung. Voraussetzung für die Befristung ist aber ein sachlicher Grund.

Wenn Dein jetziger AG Dir einen kalendarisch befristeten Arbeitsvertrag anbietet, kannst Du den unterschreiben. Diese Befristung wäre ungültig und Du könntest diesen Arbeitsvertrag später entfristen lassen.

Das Problem wird sein: Der neue Vertrag wird Dir vor Ende der Probezeit vorliegen. Unterschreibst Du ihn nicht, wird Dich der AG evtl. noch während der Probezeit problemlos kündigen. Liegt der befristete Arbeitsvertrag nach Ende der Probezeit vor, brauchst Du diesen nicht unterschreiben.

Also ganz so leicht ist das nicht. Wenn du noch in der Probezeit bist, können sie dich kündigen, wenn du den neuen Vertrag nicht unterschreibst. Außerdem ist es normal nicht sofort einen unbefristeten Vertrag zu erhalten

In der Kombination "Entweder...oder" könnte man auch den Tatbestand der Nötigung sehen. Ohne fachliche Beratung ist man da aber auf jeden Fall aufgeschmissen :(

@DinoSauriA1984

In der Kombination "Entweder...oder" könnte man auch den Tatbestand der Nötigung sehen.

Wie kommst Du den auf eine solche Schnapsidee??