Muß im Arbeitsvertrag und/oder der Datenschutzerklärung die Videoüberwachung mit drinstehen?
Bei meinem alten Arbeitgeber gibt es eine Kamera auf dem Parkplatz deutlich sichtbar und dann noch eine versteckte im Aufenthaltsraum. Im Aufenthaltsraum hängt ein Schild am Kücheneingang. Aber nichts steht von beidem im Vertrag und der Datenschutzerklärung drin. Ist das in Ordnung oder nicht?
9 Antworten
Es darf nur nicht verheimlicht werden. Im Arbeitsvertrag muss das aber nicht drin stehen.
Eine Datenschutzerklärung ist eine Verpflichtung des Mitarbeiters, sich an die Bestimmungen des Datenschutzes und der Geheimhaltung zu halten! Auch bei Lidl!
Es ist dem AG unbenommen auf welche Art/Weise zukommen lässt das an zulässigen Orten Videoüberwachung stattfindet, nur muss dieses Tun für den AN klar und zweifelsfrei erkennbar sein.
Der BGH hat das Recht auf solches Tun soweit eingeschränkt, dass z.B. eine Video-Überwachung des Aufenthaltsraumes bereits zum zulässigen Bereich gezählt werden kann.
Das alles hat mit Datenschutz überhaupt nichts zu tun. Hier geht es um Persönlichkeitsrecht.
Je nachdem, wie das ausgewertet wird, hat es doch eine Menge mit Datenschutz zu tun. Aber Datenschutz hat natürlich immer mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun...
Aufenthaltsraum ist kritisch, da dieser Bereich durch Datenschutz und das Arbeitsrecht geschützt ist, weil sich Arbeitnehmer hier hauptsächlich privat verhalten.
Ausnahmen sind:
1. wenn ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers vorliegt (etwa bei Diebstahl), aber NUR, wenn ein ein wirklich stichhaltiger begründeter Verdacht vorliegt (vage Vermutung reicht nicht).
2. Die Kamera offen und für alle sichtbar angebracht ist.
3. Wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.
Hier gibt's gute Infos: https://towerconsult.de/bewerberblog/2013/08/arbeitsrecht-11-videouberwachung-am-arbeitsplatz/
Liebe Grüße
Es muss dir mitgeteilt werden. Ohne deines Wissens dürfen sie dich nicht filmen
Nun, das ist gegeben.
Wenn der AG die AN darauf aufmerksam macht, was ja geschehen ist, reicht dies doch. Es würde doch gar nichts ändern, wenn es auch noch im Vertrag stehen würde. Im übrigen wäre ich froh, wenn auf dem Parkplatz meiner Firma eine Kamera hängen würde. Dann könnte man nämlich eine Sachbeschädigung, wie sie manchmal auf Parkplätzen vorkommt (incl.Unfallflucht) evtl. aufklären.
Gut. Und die Datenschutzerklärung? Man erinnert sich an Lidl.