Probezeit nach der Ausbildung vorhanden oder nicht?

1 Antwort

Nach der Ausbildung kann eine Probezeit vereinbart werden.

Das Ausbildungsverhältnis ist kein "reguläres" Arbeitsverhältnis, daher ist eine Probezeitvereinbarung zulässig.

Im Gegensatz zu neu eingestellten MA, die im Betrieb nicht nach der Ausbildung übernommen wurden, hat ein ehemaliger Azubi allerdings sofort den Kündigungsschutz (wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt).

Hier wird die Ausbildungszeit angerechnet, so dass der Kündigungsschutz nicht erst nach sechs Monaten greift.

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/kann-nach-uebernahme-eines-auszubildenden-in-ein-beschaeftigungsverhaeltnis-erneut-eine-probezeit-vereinbart-werden

VeeRoo 
Fragesteller
 24.08.2022, 12:30

Ich bin nun ausgelernt und habe meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Ich frage mich trotzdem, ob ich noch Probezeit habe, da es in dem Vertrag so formuliert worden ist, dass ich das nicht richtig verstehe. (siehe oben in Anführungszeichen)