Ist die Probezeit auf den Tag genau berechnet?

5 Antworten

Ist der Vertragsbeginn am 02.12.2013, dann endet die 6-monatige Probezeit am 01.06.2014 als dem letzten Tag - schlicht und einfach.

Entgegen der Aussage von JustusJupiter steht Dir für 2013 kein anteiliger Urlaub zu, weil das Arbeitsverhältnis (wenn es am 02.12. begonnen hat) weniger als 1 Monat bestanden hat - und sei es auch nur der 1 Tag: Urlaubsanspruch besteht nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 5 Abs. 1, 1. Halbsatz für jeden vollen (Zeit-)Monat der Beschäftigung !

Beginnt der Vertrag am 2.12. oder die Arbeit? Wenn der Vertrag da beginnt, dann endet die Probezeit am 1.6., wenn die Arbeit da beginnt und der Vertrag ab 1.12. ist, dann endet die Probezeit am 31.5.

Du hast Urlaubsanspruch ja immer für 1 Jahr, es sei denn du hast ein Vertrag für z.B. 10 Monate. Für gewöhnlich wird er nach Probezeit gewährt. Trotzdem hast du im Dez den vollen Anspruch.

Familiengerd  16.05.2014, 12:27
Trotzdem hast du im Dez den vollen Anspruch.

Das ist falsch!

Wenn das Arbeitsverhältnis vertragsgemäß am 02.12.2013 begonnen hat, besteht für den Dezember kein Anspruch auf Urlaub - es fehlt schlichtweg 1 Tag!

Da mag man von Kulanz, Kleinlichkeit oder was auch immer reden: rechtlich ist das eben so!

JustusJupiter  16.05.2014, 14:39
@Familiengerd

Das stimmt nicht, ihm würde nur für Dez nichts zustehen, wenn er nach dem 16. angefangen hätte

ralosaviv  18.05.2014, 22:23
@JustusJupiter

§ 5 Bundesurlaubsgesetz:

Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;...

Was ist daran nicht zu verstehen? Es ist bis zum 31.12. kein voller Beschäftigungsmonat, wenn das Arbeitsverhältnis am 02.12. beginnt. Die Antwort von Familiengerd war vollkommen korrekt!

JustusJupiter  07.06.2014, 08:33
@ralosaviv

Ja, da hast du Recht.

Nur ist der Beschäftigungsmonat nicht das gleiche wie der Kalendermonat.

Die Probezeit endet dann meines Wissens am 01.06. Ab dem 02.06. geht es dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Für Dezember wäre übrigends selbstverständlich ein anteiliger Urlaubsanspruch entstanden, kann aber sein, dass dieser zum 31.03. des Folgejahres verfallen ist, je nach betrieblicher Übung bzw. Vertragsvereinbarung.

ralosaviv  18.05.2014, 22:57
Für Dezember wäre übrigends selbstverständlich ein anteiliger Urlaubsanspruch entstanden

Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage soll das selbstverständlich der Fall sein?

Genau an dem Tag wo du deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

Außnahme ist hier Ausbildung da diese meist auf dem 1.8 oder 1.9 gelegt werden und wenn du als Quereinsteiger reinkommst wird dein Ausbildungsvertrag meist trotzdem auf dem 1.8 geschrieben.

DahleRieger  16.05.2014, 07:13

Das ist falsch

Es hat nichts mit dem Tag der Unterschrift zu tun sondern mit dem Datum im Arbeitsvertrag wann die Ausbildung oder Job beginnt

Bei dir der 2.12 also endet sie 6 Monate später mit Ablauf des Arbeitstages 1.06

Was steht denn in deinem Vertrag ? Welches Datum steht denn da ?

Wenn es der 2. Dezember ist, endet die Probezeit auch am 2. Juni.

war der 1. Dezember ein Sonntag und du konntest nicht beginnen ?

Familiengerd  16.05.2014, 12:28

Wenn es der 2. Dezember ist, endet die Probezeit auch am 2. Juni.

Die Probezeit endet dann am 01.06. als dem letzten Tag (nicht am 02.06)!