Muss die Kundennummer in der Kündigung stehen?
Ich habe ein Depot bei einer Bank, dass ich kündigen möchte, und die Kündigung wurde von einem Freund geschrieben der sich da auskennt und mir in der Sache geholfen hat. Er meinte ich müsste das nur unterschreiben und kann das dann abschicken.
Doch in der kündigung ist weder kundennummer nich depotnummer angegeben.
Sind das pflichtangaben die er vergessen hat, oder braucht man diese nicht ? Ich würde jetzt, wenn nur die kundennummer hinzufügen aber wohin kommt die ?
oder ist die kundennummer nicht notwendig?
5 Antworten
Naja. Ne Kundennummer und auch die Depotnummer werden i.d.R. schon mit angegeben.
Ich meine, wenn du jetzt Max Müller heißt, dann werden die da womöglich 100 Leute haben, die so heißen. Woher sollen die wissen, wer du bist? Vielleicht gehts auch so, aber allein der Vollständigkeit wegen, sollte alles drin stehen.
Hallo,
wahrscheinlich würden sich die Mitarbeiter in der Bank etwas leichter tun, wenn sie die Kundennummer und die Depotnummer von dir hätten. Aber deine Daten sind sicherlich in der EDV gespeichert und daher werden dich die Mitarbeiter auch mit deinem Namen und der Anschrift ausfindig machen können.
Du kannst die Kundennummer und die Depotnummer auch noch handschriftlich hinzufügen. Dies ist innerhalb von ein paar Sekunden gemacht und in diesem Fall ist es ganz sicher. Besonders schön muss es nicht sein, da es kurz bearbeitet wird und dann in den Akten verstaubt.
Alles Gute und ein schönes Wochenende!
Ich tendiere zu einem Ja, denn, wenn nur der Name angegeben wird, könnte es zu Verwechslungen kommen. Die Kundennummer wird aber nur für einen Kunden vergeben.
Kundennummer und depotnummer am besten drauf machen, es ist egal wohin.
finde ich schon wichtig, woher sollen die sonst wissen welches Konto gemeint ist und wohin das Geld gezahlt werden soll