Ummeldebescheinigung bei Umzug zum Kündigen Strom/Gas etc?

6 Antworten

Hallo,

das Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn man in ein Netzgebiet umzieht, in welchem der derzeitige Anbieter nicht aktiv ist oder dort höhere Preise als am alten Wohnort gelten.

kommt auf den Vertrag an - normale standart Versorgerverträge können problemlos gekündigt werden - man gibt den Stand der Strom/Gaszähler an. 

Anders sieht es bei längerfristigen Verträgen aus - da wirst die neue Meldebescheinigung benötigen - Sonderkündigungsrecht - man lese in den Verträgen

solche normalen ab- oder ummeldungen bei einem wohnungswechsel passieren tagtäglich zu hunderten. warum sollte man da noch zweifel hegen? es reicht eine einfache mitteilung, bzw.sonderkündigung, die immer als grund bei allen versorgern zulässig ist.

du kannst auch zum tag des auszugs die zählerstände selbst ablesen und dem/den versorger/n mitteilen. wenn sie gegenüber der letzten ablesung plausibel sind, muss dafür kein "offizieller" von den stadtwerken unnötige wege gehen.


Hallo,

das Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn man in ein Netzgebiet umzieht, in welchem der derzeitige Anbieter nicht aktiv ist oder dort höhere Preise als am alten Wohnort gelten.

kommt auf den vertag an, und vor allem darauf wo du hin ziest. wenn du dort hin ziehst, wo der bestehende anbieter hin liefern kann, dann bist du ggf. genötiogt, den vertrag mitzunehmen.

lg, Anna

Man muß gar keinen Grund angeben und auch diese Umeldebescheinigung nicht vorlegen. Eine einfache Kündigung reicht.