Kündigung ohne Gespräch?

4 Antworten

Es gilt

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Ich würde die Kündigung als Einschreiben schicken, damit biste auf der sicheren Seite.

Hingehen musste dann nicht mehr.

Ich habe dazu ein wenig gegoogelt und das hier gefunden:

https://www.arbeitsrechte.de/fristlose-kuendigung-ausbildung/

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Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Ausbildung und Studium, Kündigung)
Saradoc  19.10.2021, 19:57

Das, glaube ich, ist eine Ente. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html , und am besten den tatsächlichen Arbeitsvertrag.
Fristlos kündigen ist die nukleare Option im Arbeitsrecht, das ist der Ausnahmefall, für beide Seiten.

LuClRa  19.10.2021, 20:09
@Saradoc

Keine Ente! Alles rechtens.

Da schaust Du besser nochmal genau nach im Arbeitsvertrag, ob Du fristlos kündigen kannst, ich glaube eher nicht. Normal sind 2 Wochen, ggf. zum Monatsende. In der Probezeit Urlaub ist unüblich, jedenfalls kannst Du den dann leider nicht mehr einsetzen, um die Resttage zu überbrücken. Wenn sie Dich lässt, d.h. den nicht nach Ende der Kündigungsfrist ausbezahlt, musst dann noch kommen.

Kündigung "in den Briefkasten" ist schon schlecht wg. Zugangsnachweis. Also entweder mit 1-2 Freunden, die den Inhalt gelesen haben und beim Einwurf dabei waren als Zeugen, oder klassisch Fax vorab/Einwurfeinschreiben. Über den Herrn Gerichtsvollzieher... na, etwas ueberkandidelt.

Oder mal tief durchatmen, um das persönliche Gespräch bitten, persönlich übergeben. Vorbei musst Du da sowieso, Ausbildungsheft holen, irgendwas ist immer.

Sanfte Tour: Aufhebungsvertrag vorbereiten (doppelt, unterschriebene Zweitschrift für Dich) und anbieten, brauchst nicht mehr kommen, Resturlaub verrechnen, alle ggs. Ansprüche erledigt außer Zeugnis und Restlohn für den Monat abzgl. Fehltagen.

Harte Tour: Für obiges Treffen ordentliches Kündigungsschreiben ordnungsgemäß vorbereitet mitführen, doppelt, Erhalt unterschreiben lassen. Wenn sie es nur nimmt, aber die Zweitschrift nicht unterschreibt, am selben Tag nochmal Zustellung wie oben. Evtl. musst Du dann den Rest der Tage noch kommen, merkt aber der Dümmste, dass das nichts bringt. Außer, sie ist konziliant, "machst noch das und das, machst Du gut, gibt gutes Zeugnis".

Irgendwelche rechtliche Drohungen: "Das müssten Sie mit dem Anwalt von meinen Eltern ausmachen, ich sage da jetzt nichts zu. Die Handelskammer sieht sowas auch gerne." Wenn die rumschreit, mit Polizei drohen, fühltest Dich bedroht. Wenn sie Dich rausschmeißt, vor der Aufsichtsstelle (idR IHK, kann auch Ärztekammer oder dergleichen sein) "tatsächliche Beschäftigung" einfordern. Das muss man im Ausbildungsverhältnis, bevor man zu Gericht kann; zeigt schon, wo die Reise hingeht, ist alles kostenlos, auch 1. Instanz ArbG. Muss dann dort idR innerhalb von 4-5 Tagen persönlich antanzen, kommt immer gut. Wird dann gemerkt haben, dass es wohl keinen Zweck hat, oder die biegen der das bei (und merken sich die Ausbilderin für das nächste Mal). Aufhebungsvertrag und Ende.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Saradoc  19.10.2021, 19:55

Schau mal hier, £622 BGB, dort Abs. 1, bzw. 3. NICHT fristlos.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Saradoc  20.10.2021, 12:47
@LuClRa

OK, im Ausbildungsverhältnis gehen die Uhren anders, hab ich auch 2x etwas gestaunt, als ich noch tätig war, bzw. die Gegenseite. Aber der Rest ist alles richtig, vom Vertrag lesen, über die Zustellung, bis zu den Lösungsmöglichkeiten.

Wen du Fristlos kündiegst dan schreibe einen Einschreibebrief wen du nicht dahin willst aber Achte darauf das du noch dienen Urlaub nutzt Auch mache eine kopie von dem schreiben!