Muss der Mieter für Rost an Dusche aufkommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann stellt sich wohl eher die Frage, ob das dort verbaute Material dafür geeignet war.

Das fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters.

warum kannst du da als Mieter nix dafür.?. du nutzt die Dusche doch.. die Beseitigung des Schadens... das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht... Kleinreparaturen in Höhe von xy sind vom Mieter zu tragen.. oder ähnliches...

melde das ganze deinem Vermieter und sprich dich mit ihm ab

Die Erneuerung einer "Duschkabine" dürfte deutlich über einer Kleinreparaturregelung liegen.

@wilees

davon war nicht die Rede.. es ging um Rost,.. wieviel.. steht da nicht

ja logisch nutze ich sie ,Aber was kann ich denn dafür , wenn Feuchtigkeit und Wasser an den Rahmen kommt und sie dann rostet? Zum Duschen benötigt man nun mal Wasser.

@Kallikalla

naja.. man macht die Dusche auch nach dem duschen wieder sauber.. klingt vielleicht blöd.. ist aber so..