Kleines Loch im Türrahmen. Haftet der Mieter für den Schaden?

11 Antworten

Kann es nicht mit Holzkitt repariert werden? Wenn es Dir passiert ist, bist Du, und nicht der Vermieter, eigentlich auch für die Reparatur verantwortlich

Fülle das Loch mit Holzspachtelmasse (gibts im Baumarkt) auf, zieh das ganze schön sauber ab (so dass es glatt ist) und fertig ist die Laube. Im schlimmsten Fall musst du die Tür noch überstreichen. Mehr aber auf keinen Fall.

Du hast den Tischler nicht zufällig vom Vermieter empfohlen bekommen? Kommt mir nämlich so vor, als will sich da einer auf deine Kosten sanieren. Den Türrahmen gleich komplett auszutauschen, ist doch ein bissel übertrieben.

Unter normale Abnutzung fällt es allerdings nicht. Es ist eindeutig ein Schaden, der auf grobe Gewalt zurückzuführen ist. Egal ob versehentlich oder nicht. Also, du musst das Loch zumindest wieder dicht machen.

Was ist ein "Becker" ? ein Lieferant, der ein Loch in die Zarge oder doch in den Furnierrahmen durch anstoßen fabriziert hat? Befindet sich der Türrahmen innerhalb der Mietsache, so haftest du für den Schaden gegenüber dem Vermieter. Reparatur eines Furnierrahmens mit Holzkitt würde ich als Vermieter nicht akzeptieren. Rahmentausch ist problematisch, weil Türfurnier und Rahmenfurnier meist identisch sind. Hier solltest du deine Haftpflichversicherung aktivieren oder du musst selbst bezahlen, oder hat dein Freund am 20.11.09 um 18:23h dieses Loch in den Rahmen gemacht?

Eine neue Tür brauchst du keinesfalls bezahlen. Nimm mit deiner Privathaftpflichtversicherung umgehend Verbindung auf und versuche den Schaden (Reparaturkosten)von dort regulieren zu lassen, damit wäre die Angelegenheit erledigt. Unberechtigte Ansprüche würden von derHaftpflicht abgewehrt.

Eine Beschädigung ist mit Nichten als normaler Gebrauch zu werten. Dies ist eine Sachbeschädigung, die auch dann zu leisten ist, wenn ansonsten keine Schönheitsrep. ausgeführt werden müssen. Als Alternative wäre denkbar, dass der VM einen Geldwert veranschlagt, der evtl. günstiger liegt, als der des Handwerkers.Ansonsten verschiedene Kostenvoranschläge einholen. Eine Meinung eines Fachmannes haben Sie ja bereits erhalten. MfG