Muss der Mieter die Duschstange selbst bezahlen?

6 Antworten

Zu einer Badewanne ist m. E. keine Duschstange vonnöten. Möchte der Mieter eine haben und wurde sie ihm nicht vertraglich zugesichert, muss er sie selbst bezahlen.

Aber ehrlich gesagt: Über so einen Kleinkram diskutiere ich mit meinem Mieter überhaupt nicht. Die hol ich im Baumarkt, das Ding wird angebracht und Ruhe ist. Und zwischen Mieter und Vermieter herrscht weiterhin ein gutes Verhältnis.

Über so einen Kleinkram diskutiere ich mit meinem Mieter überhaupt nicht. Die hol ich im Baumarkt, das Ding wird angebracht und Ruhe ist

Mit einem klaren Vertrag muss man sich sein gutes Verhältnis erst gar nicht erkaufen.

Und sich damit schon garnicht Verpflichtung zu Instandsetzung und Austausch ans Bein binden :-O

G imager761

@imager761

Das hat nichts mit erkaufen zu tun. Man kann sich auch wegen Kleinigkeiten mit seinen Mietern querlegen. Eine Duschstange ist eine Kleinigkeit, über die es sich nicht aufzuregen lohnt, finde ich. Ist vielleicht etwas anderes wenn man ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen vermietet hat. Das gebe ich gern zu.

Das handhabe ich aber persönlich so und es ist auch meine Sache. Hast du möglicherweise den ersten Teil meiner Antwort überlesen?

@StupidGirl

Bravo, ich mache das genauso, es gibt nichts besseres als ein gutes Verhältnis mit dem Mieter. Das bedeutet nicht, dass man sich über den Tisch ziehen lassen soll. Aber meine 25 Jahre Erfahrung mit 8 Mietparteien bestätigen dieses Konzept. Schließlich kann man als Vermieter sehr schnell in eine Lage kommen, wo man sich über einen verständnisvollen Mieter freut. Man trifft sich immer zweimal im Leben. Über solche Peanats sollte man sich keine Gedanken machen sondern großzügig und freundlich handeln.

Nein das gehört eigentlich nicht

Ausser du willst ein netter Vermieter sein

Bei Einzug und Renovierung hat der Mieter festgestellt, daß eine Duschstange im neuen Bad fehlt. Hat er ein Anrecht drauf oder muss er sich selbst darum bemühen, anbringen und bezahlen? Das Bad hat nur eine Wanne, aber keine Dusche.

Wenn es vertraglich nicht vereinbart wurde, dann haben Sie kein Anrecht daauf, dass der Vermieter es machen muss.

Dann müssen sie das selber bezahlen; aber bei Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen.

Der Vermieter hat diese Frage eingestellt und nicht der Mieter. Wer lesen kann ist klar im Vorteil

@chvoyage

Der Vermieter hat diese Frage eingestellt und nicht der Mieter.

Ob Mieter oder Vermieter die Frage gestellt hat ist nicht relevant, meine Aussage ist dennoch richtig.

Aus deiner Sicht macht es Sinn, den Mieter auf Klemmsysteme ohne Fliesenschaden zu verpflichten und ihm dementsprechenden Duschvorhang im Design seiner Wahl selbst anschaffen zu lassen bzw. gegen Kostenerstattung nach Katalogauswahl zu beschaffen.

Ggf. zu vereinbaren, ihn bei Auszug wahlweise wieder abgebaut zu verlangen oder gegen anteilige Kostenübernahme nach AfA zu übernehmen.

Ansonsten haftest du für bereitgestellten Ausstattungszustand, also Instandsetzung und Ersatzbeschaffung :-)

G imager761

Wurde ihm die Duschstange vertraglich zugesichert?

Wenn nicht muß er sie selbst zahlen.