Durch Garagentor schaden am Auto. Wer haftet?

4 Antworten

Wenn es eine Fehlfunktion des Tores war, dann würde ich sagen, dass es der Besitzer des Tores zahlen muss bzw. seine Versicherung, bin mir da aber nicht ganz sicher.

Frage ihn einfach, ob er bei seiner Forderung bleibt, wenn ja Strafanzeige, wenn nein erledigt.

Du warst berechtigter Fahrer, da sein Einverständnis vorlag, Garage gehört ihm, also hat er sich praktisch selbst geschädigt. Versicherung hält sich raus ausser seine Vollkasko für Eigenschäden dann wird er aber gestuft wenn er den Schaden nicht zurückkauft.

Lass ihn wegtreten, schönen Sommer noch.

Haftplicht haftet nur für Schäden die einem Fremden zugefügt werden. Du kannst für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden (oder hast Du das Tor angefahren?) Haften muss der Hausbesitzer dem das Garagentor gehört bzw. seine Versicherung.

Danke, klingt logisch. Er behauptet aber ich hätte das Öffnungs-Seil nochmals ziehen müssen. Da ich rückwärts gefahren bin, war es aber auf seiner Seite und da ich die Garagenöffnungs-Mechanik nicht kannte, bin ich mir keiner Schuld bewusst.

@qwer2602

Wenn er Geld will soll er klagen, dann müsste er aber beweisen daß Du die Schuld trägst, das dürfte schwierig für ihn werden...

Dafür ist der Eigentümer des Fahrzeugs bzw. seine Versicherung zuständig. Die Probefahrt sollte mit seiner Erlaubnis stattfinden, also ist er auch für seine Garagenanlage verantwortlich. Vermutung: Er will dich abkochen (reinlegen).

Das hab ich auch gleich gedacht, der hat das möglicherweise inszeniert, ist es ein Tor mit Funkfernsteuerung?

Auf gar keinen Fall was zahlen und lass Dich auch nicht einschüchtern !

Wäre möglich, aber mega dreist. Daran habe ich noch gar nicht gedacht.