Schimmel im Bad: Dusche tapeziert (Wer zahlt?)

Schimmel hinter der Tapete in der Dusche - (Mietrecht, Vermieter, Mieter)

8 Antworten

bei mir im Bad, vielmehr in der Dusche (Badewanne mit Duschvorhang ect.) bricht seit einigen Tagen der Schimmel durch die Tapete (Ja, Tapete. Mehr dazu gleich!)Meine Frage ist, wer zahlt die Beseitigung des Schimmels

Der Verursacher.

Bei falschem Lüften der Mieter bei Baumangel der Vermieter.

und gibt es die Möglichkeit auf verkürzte Kündigungsfrist aufgrund des Schimmelbefalls in meinem Bad?

Nur eine Mietminderung falls es ein Baumangel ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht meine Schuld ist, dass der Schimmel durch die Tapete kommt. Ich lüfte immer mit weit offenem Fenster nach dem Duschen.

Überzeugt sein nützt nichts. Mangel wie folgt melden( Der Vermieter ist in der Beweispflicht, siehe Kommentar: Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Zudem ist es für mich sehr verwunderlich, dass in der Dusche überhaupt ab 1,5m aufwärts Tapete in der Dusche ist. Wer tapeziert denn in einer Dusche? Ein Foto gibt's im Anhang.

Geschmacksache.

Deshalb bräuchte ich mal eine möglichst gute Einschätzung, wer den Schaden beheben müsste/bezahlen müsste und ob ich meinen Mietvertrag ohne oder mit weniger als 3 Monaten kündigen kann (Standard Hamburger Mietvertrag).

Kein Grund für eine vorzeitige oder verkürzte Kündigungsfrist.

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

@johnnymcmuff

Im vorliegenden Fall ist es eine nicht vorgesehene Nutzung und damit einhergehende Nässe an Stellen, die bei vorgesehener Nutzung nicht naß würden. Die trocknen recht schwer und daher ist richtig lüften schon fast nicht möglich. Es ist somit kein baulicher Mangel. Jemand, der den Begriff "Mietminderung wegen Schimmel" kennt, sollte auch erkennen, daß die Wand naß wird, wenn man stehend duscht, daß die Tapete naß wird und nicht so schnell trocknet. Dann kann man dagegen auch etwas unternehmen und dem Schimmel vorbeugen. Z.B. die Tapete mit einer geschmacklich wohltuenden Folie zu überkleben, damit sie nicht naß wird.

Tapete in der Dusche geht überhaupt garnicht! Alleine schon die Raufaser ist ein Leckerbissen für den Pilz; sie ist porös, hat eine große Oberfläche und Cellulose ist auch noch drin.

Mängelschreiben an den Vermieter mit angemessener Frist zur Beseitigung, ansonsten Mietminderung. Dem Vermieter gleichzeitig vorschlagen, diesen Bereich deckenhoch zu fliesen.

Weniger als 3 Monaten kündigen ist nicht. Dem VM muss zuerst die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel abzustellen. Reagiert er hierauf nicht, kann man sich über fristlose Kündigung Gedanken machen.

Den Schimmel müssen Sie dem Vermieter melden und ihm den auch zeigen. Dazu sind Sie als Mieter verpflichtet. Die Tapete in der Dusche ist selbstverständlich sehr ungünstig. Dazu noch eine Raufaser, die Schimmel fördert. Diese Tapete muss runter. Wenn Sie diese nicht selbst angebracht haben, dann muss das der Vermieter machen. Oder Sie in Absprache. Ungünstig ist im Bad auch ein Duschvorhang, denn an diesem haftet lange die Feuchtigkeit. Schieben Sie diesen beim Lüften zurück, damit Luft an die Wand gelangen kann. Danach schließen, damit der Vorhang trocknen kann. Der wenige Schimmel berechtigt nicht zu einer Kündigung. Dem Vermieter muss Gelegenheit gegeben werden, dies zu beheben.

Für mich sieht das nach Eigenverschultung des Mieters aus, der für die Beseitigung der Mängel selbst die Kosten tragen muss. Grund, es handelt sich um eine Badewanne und keine Dusche. die Montage des Duschvorhanges und der Halterung für den Duschkopf wurde vermutlich nur vom Vermieter geduldet, deshalb ist er aber nicht für die Beseitigung der Folgeschäden verantwortlich, wie gesagt, es ist eine Badewanne wo ein Fliesenspiegel von 1,5m völlig ausreichend ist.

und wenn es alles bei Anmietung der Wohnung so war???

dann muss der Mieter doch auch davon ausgehen können, dass er das so nutzen kann ....

nicht immer ist der Mieter schuld .. es gibt es auch Vermeiter die alles "auf billig" machen und sich dann wundern ...

Dein Bad ist recht alt und nicht als (Steh-) Dusche gebaut worden. Das kam später. Da hat man eben nicht bis oben hin gefliest. Logischerweise wird dann beim Duschen die Tapete und auch die Wand nass. Wenn du nach dem Duschen eine Weile lüftest, reicht das meist nicht aus und es kann Schimmel entstehen. Ich würde die Tapeten entfernen, mit Schimmelmittel behandeln und z.B. Folie auf die Wand kleben oder mit Latexfarbe streichen um die Wand wasserdicht zu bekommen. Eine Schimmelfarbe (Molto) als Grundierung wäre auch noch hilfreich.

Es ist im üblichen Sinne kein Baumangel.

Latexfarbe ist ganz schlecht. Es muss eine Farbe für Feuchträume angebracht werden. Bei Latex hat es schon die schlimmsten Schimmelwände gegeben, weil die Wände zugekleistert sind und nicht atmen können.