Muss das Geld auf dem Sparkonto versteuert werden (Schweiz)?

annie80  05.05.2021, 14:36

Welchen Status hast du in der Schweiz? Bist du Schweizer Bürger und verdienst nun dein eigenes Geld, oder lebst du als Ausländer dort (mit welcher Bewilligung)?

JessicaCorinna 
Fragesteller
 05.05.2021, 15:55

Nein, ich bin Schweizer Bürger und arbeite auch hier.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Salue

Zwar werden Dir auf höheren Zinserträgen 35 % Verrechnungsteuer abgezogen, aber wenn Du die Zinserträge in der Steuererklärung deklarierst, fallen sie nur zum Einkommen und werden dort deutlich tiefer besteuert (je nach Gesamteinkommen). Das zu viel Bezahlte wird Dir dann gutgeschrieben.

Sparkapitalien und andere Aktiven fallen unter die Vermögenssteuer. Allerdings hast Du als Alleinstehende 60'000 Franken (Verheirate 100'000 Franken Freibetrag. Wenn das Vermögen (abzüglich allfälliger Schulden) höher ist, liegt der Steuersatz allerdings nur bei ca. einem Promille.

Tellensohn

JessicaCorinna 
Fragesteller
 05.05.2021, 16:11

Vielen Dank für Ihre Antwort. Dies bedeutet ich könnte als Alleinstehende also bis zu 60‘000 Fr. auf dem Sparkonto haben und müsste nur die 35% des Zinssatzes abgeben? Ansonsten habe ich keine kosten oder eine erhöhte Steuerrechnung zu bezahlen aufgrund des gesparten Vemögens?

Tellensohn  05.05.2021, 16:25
@JessicaCorinna

Bis 60'000 Franken Vermögen (Bargeld, Erspartes etc.) bis Du bei der Vermögensteuer steuerfrei.

Zinsertrag hast Du ja kaum mehr. Selbst wenn die 35% darauf abgezogen sind (das stände auf dem Kontoauszug Ende Jahr der Bank) zahlst Du darauf nur die Steuer des Einkommens. Das ist meistens viel weniger als die 35 %. Das zu viel abgezogene bekommst Du von den Steuern zurück.

Die Bankspesen auf den Kontoauszügen (das ist meistens viel mehr als der Zins) kannst Du unter "Vermögensverwaltung" auf der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. So hast Du weniger Nettoverdienst und bezahlst weniger Steuern.

Tellensohn

JessicaCorinna 
Fragesteller
 05.05.2021, 19:02
@Tellensohn

Super, vielen Dank für deine Antwort!

Die Schweiz zieht von den Zinsen sofort 35 % Quellensteuer (Verrechnungssteuer) ab.

Zinsen unter 200 CHF sind von der Verrechnungssteuer befreit.

Die Verrechnungssteuer wird erhoben auf

  • Kapitalerträgen, zum Beispiel auf Zinsen und Dividenden,
  • bestimmten Versicherungsleistungen,
  • Leibrenten und Pensionen,
  • Lotteriegewinnen und
  • Gewinnanteilen.

Der Steuersatz beträgt

  • 35% auf Kapitalerträgen und Lottogewinnen,
  • 15 % auf Leibrenten und Pensionen und
  • 8 % auf sonstigen Versicherungsleistungen.
JessicaCorinna 
Fragesteller
 05.05.2021, 13:12

Das bedeutet wenn ich zum Beispiel 500 Fr. auf dem Sparkonto habe (z.B. vom Lohn etwas auf das Sparkonto gelegt habe) muss ich dann nur 35% der Zinsen die ich erhalte abgeben?

Das heisst wenn ich jetzt nur als Beispiel 10.- erhalte durch die Zinsen, bezahle ich 35% von den 10 Fr. für die Steuern?

emerel  05.05.2021, 13:58
@JessicaCorinna

Bis 200 CFR fällt nichts an. Sonst gehen 35 % ab und du erhälst reale 65 % Zinsen.

JessicaCorinna 
Fragesteller
 05.05.2021, 16:05
@emerel

Danke für deine Antwort. Achso. Aber man bezahlt dann nicht allgemein mehr Steuergeld, weil man erspartes (Vermögen) auf dem Sparkonto hat? Also das aufgrund dessen dann die Steuerrechnung teurer wird? Man bezahlt wirklich nur die 35% Zinssatz ab 200.- Ansonsten hat man keinen Nachteil?

Natürlich musst du das angeben im Wertschriftenverzeichnis! kannst alles in der Wegleitung zur Steuererklärung nachlesen. Bespiel Kanton Zürich

Wertschriftenertrag (Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2020 mit/ohne Verrechnungssteuerantrag)
Wer hat das Formular auszufüllen? Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben im In- und Ausland besitzen, wozu auch Sparhefte und Salärkonti zählen, oder wenn Sie einen Lotterie-, Zahlenlotto- oder Sport-Toto-Gewinn erzielt haben, dann füllen Sie bitte die Formulare WV (Deklaration private Werte), Zusatz-WV (Deklaration geschäftliche Werte und weitere private Werte) sowie allenfalls Formular DA-1/R-US164 aus. Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird. Beilagen Auf den folgenden Seiten ist vermerkt, bei welchen Positionen zwingend Belege einzureichen sind. Bitte reichen Sie nur diejenigen Belege ein, die explizit verlangt werden. Welche Vermögenswerte und Einkünfte sind wo einzutragen? In das Formular einzutragen sind das Vermögen der steuerpflichtigen Personen und der minderjährigen Kinder der Jahrgänge 2003–2020 sowie ein allfälliges Nutzniessungsvermögen. Vermögen und Ertrag von volljährigen Kindern (Jahrgang 2002 und älter) sind durch diese selber zu versteuern. Sie müssen daher ebenfalls ein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ausfüllen, um den Verrechnungssteueranspruch auf den Fälligkeiten des Jahres 2020 geltend zu machen. Dementsprechend brauchen die Eltern diese Werte nicht mehr zu deklarieren bzw. sie sind mit Saldierungsdatum 1.1.2020 zu vermerken. Was ist steuerfrei und im WV nicht aufzuführen? Ansprüche an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Pensionskassen, Personalvorsorgeeinrichtungen, Verbandsvorsorgeeinrichtungen Selbständigerwerbender), Personalvorsorge-Guthaben bei Banken, Freizügigkeitspolicen, Freizügigkeitskonti sowie Ansprüche an Bankstiftungen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis nicht aufzuführen. Ausschüttungen aus Kapitaleinlagereserven (Kapitaleinlageprinzip) Die Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen, die von den Inhabern der Beteiligungsrechte nach dem 31. Dezember 1996 geleistet worden sind, wird gleich behandelt wie die Rückzahlung von Grund- und Stammkapital und unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Wertpapiere und deren Bruttoerträge Wertpapiere und deren Bruttoerträge, Lotteriegewinne usw. sind entweder in Rubrik A oder Rubrik B einzutragen, je nachdem, ob die Verrechnungssteuer abgezogen wurde oder nicht. Die Seitenüberschriften im Verrechnungssteuerantrag und die nachstehenden Ausführungen orientieren über die Einzelheiten.