Wie wird das Gehalt einer Schweizer Firma mit Home Office in Deutschland versteuert?

3 Antworten

So, als eigenständige Antwort einen Nachtrag. Was ich über die Quellsteuer in Bezug auf die Schweiz geschrieben habe (andere Antwort) gilt nach wie vor. Jetzt weiss ich auch, was mit dem Geld innerhalb Deutschlands dann passiert (meine Kollegin konnte mir das gerade erklären, sie ist in dieser Situation):

Sie erhält Lohn vom Schweizer Arbeitgeber und kriegt dort bereits 4,5% abgezogen: Die Quellsteuer. Damit ist die Steuer innerhalb der Schweiz abgegolten.

Der restliche Betrag wird vom deutschen Fiskus innerhalb Deutschlands mit 30% besteuert (was scheinbar - nach Angaben meiner Kollegin - ein tieferer Steuersatz ist als derjenige, der ein Deutscher imnnerhalb Deutschlands sonst bezahlt).

Um das berechnen zu können, musste sie ihren ausbezahlten Lohn (bei welchem die Quellsteuer der Schweiz ja auch schon verrechnet wurde) dem deutschen Finanzamt vorlegen. Dieses macht eine Hochrechnung für ein Steuerjahr und berechnet die daraus zu bezahlende Steuer (also die genannten 30%). Diese Summe wird vierteljährlich im laufenden Steuerjahr bezahlt, damit am Ende des Jahres die Steuer bereits entrichtet ist. Nachträglich werden Ausgleiche verrechnet: Spesen, Arbeitswege (in deinem Falle "Null" da Heimarbeit) und was halt sonst noch an Abzügen vorgenommen werden kann. Hast du innerhalb diese Jahres zuviel bezahlt, wird es auf kommende Periode angerechnet. War es zu wenig, musst du nachbezahlen.

ElkeB87 
Fragesteller
 12.02.2020, 14:08

Sprich im groben und ganzen kann man sagen, dass in diesem Fall mein Lohn mit 34,5% versteuert wird?

Oder werden die 4,5% bereits berücksichtigt in den 30% und man wäre bei insgesamt 30%? :)

Liebe Grüße und danke für die tolle Antwort! :)

SarahSchweiz  12.02.2020, 14:19
@ElkeB87

Danke für das Kompliment :-)

Fast: Es werden erst 4,5% vom Schweizer Lohn abgezogen, DANACH auf die verbleibende Summe die 30% vom deutschen Steueramt. Das Ergebnis wäre nicht ganz gleich.

Beispiel: Lohn 1000 Franken.

Ziehe ich da direkt 34,5% ab, verbleiben 655 Franken.

Ziehe ich jedoch erst 4,5% ab bleiben 955 Franken, DAVON dann noch 30% abgezogen bleiben noch 668,50 Franken übrig. DIESER Weg wäre der Korrekte. Andernfalls berechnest du einen höheren Abzug, als tatsächlich abgezogen wird ;-)

ElkeB87 
Fragesteller
 12.02.2020, 18:27
@SarahSchweiz

Sprich im groben und ganzen habe ich einen Steuervorteil bei 1.000€ von 88,50€ (im Vergleich zu Steuerklasse 1 mit ungefähr 42% abzug) Oder habe ich noch andere kosten? Bezüglich krankenkasse?

In der Regel wird beim Schweizer Gehalt ein Quellsteuerabzug vorgenommen. Dieser kann auf 4,5% runterfallen, sofern du der Schweizer Firma eine Ansässigkeitsbescheinigung zukommen lässt - andernfalls ist es möglich, dass die Quellsteuer je nach Einkommen bis auf 13% hochgeschraubt wird. Entschieden wird dieser Satz vom entsprechenden Steueramt.

In der Schweiz selbst bezahlst du damit also keine Steuern mehr, die wurden dann ja bereits vom Lohn abgezogen (anders als beim Schweizer selbst, der einmal im Jahr zur Kasse gebeten wird). Wie das Ganze dann in DE zusätzlich noch deklariert werden muss, kann ich dir nicht sagen.

ElkeB87 
Fragesteller
 12.02.2020, 13:30

Ich danke dir, dann hoffe ich mal auf weitere Antworten die mir vielleicht konkrete Zahlen nennen können :)

SarahSchweiz  12.02.2020, 13:35
@ElkeB87

Gib mir eine Minute, ich frag mal meine Arbeitskollegin :-) Sie ist in dieser Situation (Arbeitgeber und Firma in Basel/CH, sie in wohnhaft in Deutschland).

pcjobnet  12.02.2020, 13:43
@ElkeB87

Viel Konkreter wirst du es nicht erhalten können, das Thema ist und Bleibt Quellensteuer. Wenn du Grenzgängerin bist, dann ist der Satz fix bei 4.5%, ansonsten progressiv und einigermassen komplex zu berechnen.

Das bedeutet, dein Gehalt entscheidet, zu welchem Ansatz zu besteuert wirst - es sei den Grenzgänger mit Ansässigkeitsbescheinigung.

Dabei spielt es meines Wissens keine Rolle, ob du zu Hause oder am Firmensitz arbeitest, entscheidend ist der Sitz der Firma.

Von etwelchen Steuervorteilen kannst du nicht profitieren, weil du ja nicht in der Schweiz angemeldet bist und auch nicht in das normale Steuersystem der Schweiz fällst.

Und für Deutschland selber solltest du dich als Deutsche ja besser auskennen.

Vielleicht helfen noch ein paar Details deinerseits (z.B. Kanton der Firma, ob du Grenzgängerin bist), dann könnte ich die entsprechende Links zu Wegleitungen senden.

SarahSchweiz  12.02.2020, 13:52
@pcjobnet

Ich habe der Fragestellerin/dem Fragesteller in einer weitere Antwort bereits mehr Auskunft bieten können. Damit wäre auch die Steuerfrage auf deutscher Seite mehr oder weniger geklärt (meine Arbeitskollegin konnte mir das erlautern, sie ist in der gleichen Situation ;-) )

SarahSchweiz  12.02.2020, 13:57
@pcjobnet

Zusatz:

Von etwelchen Steuervorteilen kannst du nicht profitieren, weil du ja nicht in der Schweiz angemeldet bist und auch nicht in das normale Steuersystem der Schweiz fällst.

Da gibt es durchaus Vorteile: Vielleicht ist der Ausdruck "Steuer" etwas verwirrend, aber der Grenzgänger resp. die Person, die in der Schweiz Lohn bezieht und Quellsteuer bezahlt, dem werden auch BVG- und Sozialleistungen abgezogen. Diese Abzüge bleiben in der Schweiz. Heisst: Diese Person hätte nach einer gewissen Weile im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit in der Schweiz also auch Anrecht auf Arbeitslosengelder und Sozialleistungsbeiträge.

pcjobnet  12.02.2020, 15:35
@SarahSchweiz

Nicht ganz. Zur Zeit werden nur Kurzarbeit von der Arbeitslosenkasse erstattet, aber nicht Arbeitslosigkeit. Das ist noch ein Disput zwischen der EU und der Schweiz, welcher meines Wissens nicht gelöst ist (Arbeitslosenentschädigung im Land, wo gearbeitet wird vs. Land des Wohnsitzes).

Anders bei den Sozialleistungen wie z.B. Kinderzulagen, da hat man Anspruch darauf.

SarahSchweiz  12.02.2020, 15:56
@pcjobnet

Das sind zwei unterschiedliche Dinge: Kurzarbeiten werden nicht "erstattet", sie kommen in den sogenannten Zwischenverdienst und werden mit Zusatzleistungen unterstützt - und auch das nur, wenn eine Person in die landeseigene (oder kantonale) Kasse einbezahlt hat. Erhält man Lohn aus der Schweiz und werden innerhalb der Schweiz Steuern einbehalten und die Sozial- und BVG-Abzüge vorgenommen, dann HAT der Arbeitnehmer in das System einbezahlt und damit auch Anrecht auf Arbeitslosengelder im Falle einer Arbeitslosigkeit. Meines Wissens greift diese Regel genau wie bei einem Schweizer: Nach einer gewissen Zeitspanne ununterbrochener Einzahlung (meines Wissens zwei Jahre) gilt der Anspruch. Der Bereich Kinderzulage ist wieder ein gesondertes Thema.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schweiz das Einkommen der Arbeitslosenkasse verweigern darf, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Abzüge verpflichtet ist, in das entsprechende System einzubezahlen. Das Arbeitslosengeld, welches dann bezogen wird, muss ja widerum regulär besteuert werden (und damit auch in DE wieder zu 30% deklariert werden). Ich kläre das gerne rasch ab, sicher bin ich mir nach dem Lesen deines Kommentares nämlich auch nicht mehr so sehr :-)

pcjobnet  12.02.2020, 16:02
@SarahSchweiz

https://www.nzz.ch/wirtschaft/der-fuer-die-schweiz-teure-eu-systemwechsel-fuer-arbeitslose-grenzgaenger-ist-vorerst-gescheitert-ld.1476328

(19.4.2019)

Nun wird aber weiterhin die Regel gelten, dass ein Grenzgänger zwar in die Arbeitslosenversicherung am Arbeitsort einzahlt, bei einem Verlust der Stelle aber das Wohnsitzland die Arbeitslosengelder auszahlen muss.  Der Wohnsitzstaat kann dem Beschäftigungsstaat jedoch die Kosten für die ersten drei bis fünf Monate in Rechnung stellen, je nach Dauer der Beschäftigung. Die rund  314 000 Grenzgänger zahlten jedoch in der Vergangenheit  laut früheren Aussagen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) jeweils mehr in diese Sozialversicherung ein, als dann Gelder ins Ausland abgeflossen sind.

Wenn Du in Deutschland wohnst unterliegst der regulären deutschen Einkommenssteuer. Da Dein Einkommen aus der Schweiz kommt wird in der Schweiz eine Quellensteuer abgezogen. Dieser Betrag wird auf Deine deutsche Steuer angerechnet. Du zahlst also genausoviel wie jemand dessen Einkommen aus Deutschland kommt.

Einige entscheidende Unterschiede gibt es aber:

  • du musst Dein Finanzamt informieren und jeweils für 3 Monate im Voraus Deine Einkommenssteuer bezahlen. Am Anfang bezahlst Du also schon Steuern für ein Gehalt dass Du noch gar nicht bekommen hast.
  • Du musst eine Steuererklärung machen. Erst dann wird der definitive Steuerbetrag festgelegt. Häufig kommt es zu Nachzahlungen.
  • Mit einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz musst Du Deinen Krankenkassenbeitrag alleine bezahlen. In der Schweiz übernimmt der Arbeitgeber nicht wie in Deutschland einen Teil.