Muss ich beim BAföG Antrag auch abgehobenes Geld meines Sparkontos angeben?
Meine Eltern haben jeden Monat einen gewissen Betrag seit meiner Geburt auf ein Sparkonto auf meinen Namen eingezahlt. Vor 2 Monaten brauchte meine Mutter das Geld meines Sparkontos und hatte sich es ihr wieder überwiesen. Das Geld ist nicht mehr meins aber man kann eben die Kontobewegung sehen, da es auf meinen Namen gespart wurde. Zählt e nun zum Vermögen, obwohl es nicht mir gehört und sollte ich es angeben?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
BAföG, Ausbildung und Studium
Hallo,
bist du schon volljährig?
Wenn ja, dann gehört das Geld dir. Es ist auf deinen Namen und deine Mutter hatte keinerlei Recht dein Geld für sich zu nutzen. Wenn, dann hätte sie es auf ihren Namen anlegen müssen.