Muss auf einer mehrseitigen Rechnung ein Übertrag?

2 Antworten

Erstmal: es gibt kein Gesetz darüber, ob das so sein muss, eine allgemeine "Pflicht" gibt es dazu nicht. Wo sollte die auch stehen, in welchem Gesetzbuch. Genauso übrigens, wie es kein Gesetz gibt, dass man immer richtig schreiben muss. Es gibt nur Konventionen, also Übereinkünfte darüber, wie man Dinge zu gestalten hat - in dem Bereich, in dem man sich bewegt. Wenn also in einer Firma der Chef sagt, dass das drauf muss - dann ist das so. Wenn ein Steuerprüfer das prüft und sagt, dass das wegen des fehlenen Übertrags nicht verständlich ist, dann kann er das als einen Verstoß gegen die Grundsätze ordentlicher Buchführung werten und beanstanden. Wenn der Lehrer das sagt und du machst das nicht - dann ist das ein Fehler. Wenn du aber in deinem Laden die Rechnungen anders schreibst - dann ist das nicht nett für die Kunden, weil sie dann ja mehr Rechen- und Kontrollaufwand haben, eine Pflicht verletzt da damit aber nicht.

Man kann die Frage also nicht allgemein beantworten.

NicoDeluxe 
Beitragsersteller
 11.11.2011, 12:45

§14 UstG gibt Pflichten und im HGB steht auch bissl was dazu drin, was drauf muss...also gibt es doch Pflichten

FataMorgana2010  11.11.2011, 12:49
@NicoDeluxe

Ja - aber über den Übertrag steht da nix, nur über die Lesbarkeit.

Ist nur der besseren Übersichtlichkeit halber. Eine Pflicht gibts nicht.