Kann ein Schornsteinfeger Rechnung auf seinen Namen erstellen?

8 Antworten

Du bist als Eigentümer verpflichtet in regelmäßigen Abständen den Schornsteinfeger ins Haus zu lassen. Das ist Gesetz (Ob das ein Gesetz ist weiß ich nicht, aber es ist zumindest Vorschrift.)

Damit diese Vorschrift eingehalten wird, ist diese Verwaltung zuständig.

Ich nehme mal an. das dieser Schornsteinfeger seine Routinemäßige Überprüfung der Heizanlage, inkl. Schornsteine durchgeführt hat. In der Regel wohl alle ca. 5 Jahre.

Der Schornsteinfeger ist hoheitlich tätig und kann muß seine "Amtsgewalt" im Extremfall sogar polizeilich durchsetzen.

Sei froh, daß Du nur die Kehrrechnung des schwarzen Mannes und nicht noch eine Kostenrechnung der Kreisverwaltung bekommen hast.

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Ich bin ja selbst liberal eingestellt und der Meinung, daß soviel Feiheit wie möglich und sowenig Staat wie möglich die Regel sein sollte.

Aber sich über den Schornsteinfeger zu echauffieren, der seine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht tut, ist schon reichlich dämlich.

Eine Rechnung in Höhe von 130 € halte ich für zu hoch. Eine Feuerstätte in einem EFH macht ca. 40,00 € Feuerstättengebühr aus + Feuerstättenbescheid = ca. 50,00 €, 2 Feuerstätten kosten ca. 60,00 € insgesamt. Genau bekommt man das aber nur raus, wenn man das Haus und die Schornsteine und die Feuerstätten kennt.

Lassen Sie sich bitte eine detaillierte Rechnung ausstellen. Diese kann man dann durch Nachlesen in der KÜO prüfen? Falls Sie das nicht selbst prüfen können, leiten Sie diese Rechnung an die zuständige Kreisverwaltung weiter und bitten selbst um eine Prüfung, da Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint. Hier https://www.gesetze-im-internet.de/k_o/BJNR129200009.html

in Anlage 3 - Gebührenverzeichnis nachschauen.

Jedes Gebäude, jeder Schornstein, jeder Meter Schornstein, jede Feuerstätte hat eine entsprechende Gebührt mit AW = Arbeitswerten. Es lohnt sich.

Der bevollmächtigte Schornsteinfeger hat bei dir die Feuerstättenschau durchgeführt.

Dazu ist er gesetzlich verpflichtet! Die Rechnung stellt er natürlich in seinem Namen und auch die Gebühren für diese Arbeit sind vom Gesetzgeber festgelegt.

Sei froh, dass er dich nicht an die Kreisbehörde gemeldet hat. Da erste Schreiben der Behörde ist noch kostenfrei aber danach fallen von Seiten der Kreisbehörde auch noch einige Gebühren an.

Welcher Schornsteinfer führt denn bei dir die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durch?

Ja, er kann das. Er ist in einer besonderen Situation. Er ist ein sogenannter "Beliehener". Das bedeutet, er ist ein privater Unternehmer, der aber vom Staat mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ("beliehen") wurde. Deshalb kann er in seinem Namen die Rechnungen stellen, obwohl er wie ein Beamter staatliche Befugnisse hat.

Aber er muss sich an die Gesetze halten und untersteht der staatlichen Aufsicht.

Man muss ihn auch ins Haus lassen, um seine Arbeit machen zu können. Das ist notwendig, um die Sicherheit der Abgasanlagen, etc. prüfen zu können.

Super erklärt 👍

ja kann er, und noch viel mehr............. er ist dein befollmächtiger Schornsteinfeger er kann zur Not mit der Polizei kommen und dann gibts mächtig Ärger mit der Kreisbehörde und es wird sehr teuer für dich lass ihn rein seine Feger arbeiten machen