Rechnung stellen ohne Steuernummer?

3 Antworten

Kann man so machen wie Wikifreak es erklärt hat. So wäre es auch korrekt.

Er könnte rein theoretisch auch seine private Steuernummer nehmen. Ist zwar letztlich falsch, aber das FA wird dir daraus wahrscheinliche keinen Strick drehen.

Mir käme nur die Idee, die Kunden ggf. noch um etwas Geduld zu bitten und eine Kopie des Antrags der Steuernummer oder eine andere vorläufige Bestätigung auf Wunsch zu senden.

Wenn er nach § 27a UStG eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt und bereits bekommen hat, genügt die Angabe der USt-ID.

Bei Rechnungen bis 250 € ist die Angabe einer Steuernummer nicht zwingend erforderlich, § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

Ansonsten kann zunächst eine Rechnung ohne Steuernummer ausgestellt werden (z.B. mit dem Vermerk "Steuernummer folgt"). Diese kann der Rechnungsempfänger zunächst nicht zum Vorsteuerabzug verwenden. Die Rechnung ist, sobald die Steuernummer vorliegt, nach § 31 Absatz 5 UStDV zu berichtigen (für die Form der Korrektur beachte dabei Satz 2). Mit dieser Korrektur kann der Vorsteuerabzug nachträglich geltend gemacht werden.