Darf ich auf Zahlung auf Rechnung rechtlich bestehen?

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§ 271 (1) BGB ist da eindeutig:

Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu
entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der
Schuldner sie sofort bewirken.

Die gesetzliche Regelung ist die Leistung "Zug um Zug", das bedeutet: Barzahlung bei Abholung. Einen Rechtsanspruch auf offene Rechnung gibt es nicht.



Hier scheinen ja einige nicht zu wissen was "Zahlung auf Rechnung" bedeutet. Das hat nichts mit Schwarzarbeit oder so zu tun.

Es sagt nur aus, dass der Kunde eine Rechnung bekommt und sie dann überweisen darf und nicht gleich bei Abholung bezahlen muss.

Eine Rechtsanspruch hast du nicht. Rechnung sind nach Erhalt umgehend zu begleichen. Wenn also nichts anderes vereinbart wurde, Rechnung, Geld, Ware.

Geld gegen Ware, das ist beim Backshop an der Ecke auch nicht anders.

Bezahl das Brot sonst bekommst Du keins.

Die Werkstatt gibt die Konditionen vor. Du kannst natürlich bei Abgabe des Autos Zahlung per Rechnung vereinbaren, wenn die Werkstatt sich darauf einlässt. Es kann aber sein, dass die Werkstatt dann sagt, geh halt woanders hin. Du hast kein Anrecht auf "Zahlung per Rechnung".

Möchtest Du Dein Auto da reparieren lassen, gelten die Konditionen, die die Werkstatt vorgibt. Du hast damit den Bedingungen der Werkstatt zugestimmt und zahlst bei Abholung direkt. Außer Du hast vorher etwas anderes verhandelt.

ich denke mal, das "auf Rechnung bezahlen" bedeutet, der Betrag soll überwiesen werden .....

nein, du kannst NICHT darauf bestehen.

Mit Übergabe der Schlüßel an das Autohaus werden von dir die AGB des Autohauses / Werkstatt anerkannt.

und wenn es dort heißt, Neukunden haben Bar oder mit EC-Karte, so hat die Werkstatt das Recht, das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Rechnung zurückzubehalten ....

http://www.iww.de/asr/archiv/rechtsprobleme-im-werkstattalltag-teil-2-barzahlung-bei-abholung-und-werkunternehmerpfandrecht-f20198