Musik video Sound Pitchen, Uhrheberrechtsverletzung?

2 Antworten

Ja das ist rechtswidrig.

Nach §23 UrhG darfst du keine so genannten "Bearbeitungen" von Kunstwerken ohne die ausdrückliche Genehmigung des Ursprünglichen Künstlers oder Rechteinhabers veröffentlichen. 

Das Content-ID-System bei Youtube hat Schwierigkeiten solche Songs zu erkenen. (Ist ja nicht die gleiche Tonfolge, die die als "urheberrechtlich geschützt" in ihrer Datenbank gespeichert haben)

Wenn aber ein menschlicher User den Song findet, wirst du ÄRger bekommen.

ist das dann noch eine Uhrheberrechtsverletzung

Ja, natürlich!