Wieviele Sekunden Urheberrechtlich geschützen Materials darf ich auf YouTube verwenden?

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Exakt - 0 Sekunden...

Es gibt lediglich nur eine einzige Möglichkeit und die wäre bei einem Zitat. Hier ist es zulässig bist zu 12 Sekunden oder 8 Takte zu verwenden. Für ein Zitat muss aber zwingend ein Zweck vorliegen und der wird aller seltenst erfüllt.

Die Sekunden hängen davon ab, wie schnell ein durchschnittlich begabter Mensch eine Melodie erkennen kann. Sagt indirekt § 24 UrhG: Wenn "eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird". http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Und du verwendest noch nicht einmal ein neues Werk der Musik! Da bleibt also nur das Recht auf ein Zitat nach § 51 UrhG. Das gilt aber nur, wenn du quasi über diese Musik etwas Wissenschaftliches aussagst und diese Aussage mit diesem Zitat der Musik belegen willst/musst.

Auch bei einem journalistischen Bericht kann ein solches Zitat gerechtfertigt sein - kann! Unter engen Umständen. Aber nicht bei einem Beitrag, der die Musik lediglich wiedergibt, ohne inhaltlich auf sie einzugehen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Theoretisch darfs Du ohne vorheriger Genehmigung der Urheber nix sampeln.

Ich habe hier eine gute Seite für Dich, für Jedermann verständlich erklärt ( Die haben auch beim Projekt Clicksafe) mitgemacht.

http://www.irights.info/index.php?q=node/2244&Kategorie=Kopieren

Da kannst Du DIr alles zu Youtube durchlesen, für Dich wäre speziell (10) und (14) interessant, und wenn Du unter (14) auf die grün unterlegten Wörter "sehr kurze Ausschnitte" klickst, dann öffnet sich ein neues Fenster, und dort findest Du den Absatz "Schöpfungshöhe" und da kommt dann auch bald der Satz: Ich zitiere:

(... die weit verbreitete Annahme, dass man drei Sekunden samplen kann, ohne nachzufragen, ist genau das – nur eine Annahme.)

Wie gesagt, nimm Dir die Zeit und lies das mal durch ;)

Natürlich werden nicht alle Musikvideos gelöscht, die reingesetzt werden (selbst wenn sie "kopiert" sind) aber das System, wonach Youtube/GEMA usw. gehen, werden wir wohl alle nicht durschauen. Die einen haben Glück und es wird nix gelöscht, die anderen haben eben Pech. L.G. :)

Ok, er hat den Link verändert ... links steht in rot "NUTZEN", darunter klickst Du auf "KOPIEREN" und rechts steht dann "Die häufigsten Fragen zu Musik bei Youtube" zum anklicken. ;)

0 Sekunden ! Urheberrechtlich geschützes Material ist urheberrechtlich geschützt, da interessiert es nicht, wieviel Sekunden du da zeigst oder hören läßt. würde nur mal vermuten, dass die Roboter, die nach Musik etc. auf Youtube suchen, wenige Sekunden nicht als Stück erkennen können, aber das ist nur eine Vermutung, denn die Gegenfrage wäre: welchen Sinn würden wenige Sekunden für den Nutzer (Seher/Hörer) geben !?

Hmm okay. Mit einigen Sekunden hatte ich mir eigentlich auch 10-20 Sekunden erhofft. Einfach zur Untermalung.

@xoxo92

wie gesagt, Urheberrechtsverletzungen ist nicht von einer Dauer des Materials abhängig.

Warum nutzt du nicht Gema- und Lizenzfreie Musik zur Untermalung von deinen Videos? Die gibt es doch reichlich. Einzig die Nutzungsbedingungen dafür müssten da eingehalten werden. Meist ist die private Nutzung kostenlos, und der Interpret muss erkennbar mit genannt werden. Am besten sich über die Bedingungen vorher genauer informieren, wo es die Musik zum Downloaden gibt. Das wird meist sehr gut auf den Seiten erläutert.