Darf man auf Youtube Musik reuploaden (mit Verlinken)?

6 Antworten

Je nachdem, manche Urheber sagen, dass der Track benutzt und Monetarisiert werden darf, andere nicht.

Es kommt darauf an.

Außerdem hat Axel Voss nichts wirklich schlechtes gemacht.
Er versucht, für den Urheber Maßnahmen zu finden, sodass deren Werke ohne Rechte nicht anders verwendet werden.

Wie es die Plattformen umsetzen, ist deren Sache.

Wenn du dir die Erlaubnis der Rechteinhaber/Urheber hohlst darfst du es.
Manche Urheber stellen ihre Werke auch direkt unter eine freie Verwertungslizenz. Dann darf man es in dem Rahmen in dem es die entsprechende Lizenz erlaubt.

Hast du keine Erlaubnis dafür ist es nicht erlaubt.

Das war auch schon so geregelt bevor das mit Axel Voss und Artikel 13/17 war.

Darf ist relativ, manche Producer sagen ja, manche wollen es nicht. Außerdem hängt es davon ab ob der Song über ein Label läuft usw... Gestriked wirst du relativ selten, falls dich das "darf" nicht so interessiert. Geld verdienst du damit aber nicht da YouTube dich nicht fürs reuploaden bezahlt. Außer du machst dein eigenes Label und hast Producer die über dein Label Musik releasen.

Darfst es nicht, mit viel glück passiert nichts aber würde das Risiko nicht eingehen bevor du nicht von dem Künstler die erlaubnis bekommst.

-Ausgenommen die Musik steht schon direkt als No Cooyright music dar.

War vor Axel Voss schon verboten. Außer du hast die Genehmigungen dafür dann ist es kein Problem.