multiaccount strafrechtliche verfolgung

6 Antworten

Könnte unter § 263a StGB fallen, bin mir da aber nicht sicher, da ich kein Jurist bin. Wenn du sinnvolle Hilfe haben möchtest, dann wende dich an andere Stellen, stell diese Frage zum Beispiel in einem Jura-Forum o.ä.

Hier wirst du zu diesem Thema wohl keine kompetente Hilfe bekommen, sieht man ja auch schon an den vorherigen Antworten....der, der unfähig ist seinen Beitrag nur einmal abzuschicken meint, dass es nicht legal sei, die IP-Adresse rauszufinden (was natürlich Quatsch ist, jede besuchte Internetseite muss die IP-Adresse des Besuchers zwangsläufig wissen, sonst kann sie ja keine Antworten schicken und das speichern der IP-Adressen in Logdateien ist auch komplett legal). Der andere Typ der beim schreiben seines Namens wohl extreme Zuckungen hatte ist auch kein Stück besser. Der stellt wahrscheinlich auch erstmal AGBs wie man ihn behandeln darf auf bevor er aus dem Haus geht, sonst kann ja laut seiner Logik niemand der ihn beklaut strafrechtlich Verfolgt werden...

Ich kenne dein Rechtverständnis nicht und die AGB auch nicht - dazu kann ich also nicht antworten. Wenn jemand ohne technisches Verständnis sagt, dass das Auto nicht mehr läuft, aber er nichts findet, was kaputt ist, dann kann man sicher einen Mechaniker fragen, aber auch der muss sich dann mal kurz das Auto anschauen.

Wenn das nicht klar und deutlich in den AGBs steht, dann kann auch nicht strafrechtlich gehandelt werden. Einfach ignorieren.

martinhg  17.02.2015, 13:42

Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn dich jemand beklaut und dir dann erklärt, er könne nicht strafrechtlich verfolgt werden weil das nicht in deinen AGBs stehen würde.

Ist natürlich kompletter Schwachsinn, Gesetzte gelten auch wenn sie nicht in irgendwelchen AGBs stehen.

Kaum anzunehmen, daß die Polizei sich damit befassen wird. Wenn der Chat-Anbieter einen guten Anwalt hat, kann dieser vielleicht die Staatsanwaltschaft dafür interessieren. Diese müßte eingeschaltet werden, um über Deine IP Deine Anschrift zu ermitteln.

Zu erwarten ist, daß Dir die kostenfreie Mehrfachnutzung als eine kostenpflichtige Nutzung berechnet wird. Wenn Du Deine Personalien nicht angegeben hast, kommen dazu die Kosten für Ermittlung Deiner Person, und natürlich das Anwaltshonorar.

muetce 
Fragesteller
 17.02.2015, 13:33

das sollte ich dann besser bezahlen wenn es dazu kommt oder? eine gerichtsvorladung wird deswegen wohl nicht kommen mit vorstrafe wegen betrugs? tut mir leid mein rechtsverständnis ist gleich null da ich damit nicht viel zu tun habe

Hey :) Schiebe mal keine Panik! Das herausfinden der IP Adresse ist zum einen nicht legal - die haben also keine Berechtigung. ...fals doch was kommt war eben die kleine Schwester /Tochter / Neffe oder sonst ein minderjähriger ( am besten u14/16) am PC dann können dir die schon gar nichts!