strafrechtliche Konsequenzen trotz zivilrechtlicher Einigung?

2 Antworten

Eine Straftat wird von Seite des Staates immer verfolgt, unabhängig, ob die Streitparteien sich anderweitig geeinigt haben. (Entsprechend kann man z.B. auch keine Anzeige zurückziehen, sondern nur einen Strafantrag).

Bei der Verfolgung der Straftat wird die Staatsanwaltschaft natürlich auch berücksichtigen, ob seitens des Opfers überhaupt noch ein Interesse der Strafverfolgung besteht, aber prinzipiell wird zunächst immer ermittelt.

Oder um es mal übertrieben auszudrücken: Ein Mord würde ja auch weiter geahndet, auch wenn der Täter und die Hinterbliebenen des Opfers sich irgendwie auf einen Ausgleich einigen würden. 

Strafrecht und Zivilrecht sind zwei Paar Schuhe. In einem Zivilrechtsprozess geht es ja um Schadenswiedergutmachung.  Die Straftat ist damit aber nicht vom Tisch und wird natürlich weiter verfolgt. Eine Straftat bleibt eine Straftat auch wenn vom Täter Schadensersatz an den Geschädigten geleistet wurde. In einem Zivilprozess ist der Kläger eine Privatperson, in einem Strafprozess der Staatsanwalt in Vertretung für die Anklagebehörde.