Betrug Fahrkarte

7 Antworten

Deine Mail reicht schon, sie wird der Staatsanwaltschaft vorliegen. Weiter solltest Du Dich nicht äußern.

Wenn es günstig läuft gibt es eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage, ansonsten wird wahrscheinlich ein Strafbefehl herauskommen in  dem einige Tagessätze festgelegt werden. Alles was unter 90 Tagessätze liegt erscheint nicht in einem Führungszeugnis. Du darfst Dich dann noch als nicht vorbestraft sehen. Aber soviel wird es nicht werden, mal vorsichtig geschätzt 40 - 60.

Das ist halt eine Urkundenfälschung. Wenn du das Schreiben von der Polizei bekommst kannst du dazu Stellung beziehen, musst du aber nicht. Vor Gericht darf das bei der Straffindung keine Rolle spielen. Du kannst aber zur Polizei hin gehen, wenn die Vorladung kommt und alles einräumen. Schaden wird es nicht.

Vermutlich bekommst du eine Geldstrafe, wenn es das erste mal war.

Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Weißt du auch um wie viel Geld es sich da in der Regel dreht?

@01995

Das ist abhängig von deinem Verdienst. Danach wird die Höhe der Tagessätze bemessen. Die Anzahl der Tagessätze legt dann ein Richter fest. Ich kann mir nicht vorstellen dass es mehr als 90 Tagessätze werden.

Es kann aber auch sein, dass du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst

@franneck1989

Dann hoff ich mal, dass es nicht ganz so schlimm wird.

Das manipulieren eines Dokuments ist Betrug. Bei Dir mit der Absicht schwarz zu fahren. Das erhöhte Fahrgeld von 43 hast Du bezahlt. Die Straftat ist damit aber nicht aus der Welt. Hier entscheidet der Staatsanwalt ob er ein Verfahren eröffnen will. Der Richter wird dann entscheiden welches Strafmaß für Dich das Richtige ist. Denkbar wäre beim ersten Mal, Sozialstunden abzuleisten.

Das Problem ist , dass eine manipulierte Fahrkarte als Urkundenfälschung gilt .Und da werden eher keine Augen zugedrückt. Deshalb such dir einen Anwalt  der dich berät und Dir hilft ,möglichst heile aus dieser Sache herauzukommen .

viel Glück

Urkundenfälschung vermute ich mal. Du bekommst  eventuell ne Vorladung zum Gespräch, noch ne aussage dazu machen musst du eigentlich nicht, ausser du möchtest.

bin kein jurist.. aber ich könnte mir ne geldstrafe vorstellen.