Falsche Rechtsberatung vom Anwalt- strafrechtliche Folgen für mich?

5 Antworten

Grundsätzlich hättest Du durchaus eine Chance, straffrei aus der ganzen Sache rauszugehen. Gem. § 17 S. 1 StGB handelt derjenige ohne Schuld, dem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte (sog. Verbotsirrtum). Wenn eine vorherige Beratung durch einen Anwalt erfolgt ist, dann hast du grundsätzlich ganz gute Chancen, dass du schuldlos handelst, wenn du dich auf die Auskunft des Anwalts verlässt. Allerdings zeigen auch die aktuellen Strafverfahren im Zusammenhang mit Cum-Ex, dass es in manchen Fällen gerade nicht ausreicht, sich lediglich auf die Auskunft eines Anwalts zu verlassen.

Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen ziemlich genau festgelegt, in welchen Fällen so ein Verbotsirrtum in Betracht kommt und wann nicht.

Andere Meinung:

Wenn es sich Dir nicht eindeutig aufdrängt, dass Du da eine Straftat begehst, wäre das ein unvermeidbarer Verbotsirrtum und Du damit straffrei.

Mehr als einen Anwalt zu befragen, kannst du ja nun auch nicht.

Gibt da diverse Ausnahmen. Aber das wäre ein anderes Thema.

Bloss weil ein Anwalt dir sagt, es sei legal, wird es noch lange nicht legal. Wenn du es also tust, bist du der Täter und haftbar.

Falls du es beweisen kannst, dass dich der Anwalt falsch beraten hat, kannst du ihn wegen falscher Bertung in Schadenhaftung nehmen. Seine Beratung entbindet dich nämlich nicht vor einer gesetzlichen Haftung. Bestraft würdest du also trotzdem.

  • Du wirst angeklagt und wohl verknackt
  • Gegen den Anwalt besteht u.U. ein Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Beratung, zahlt dessen Berufshaftpflichtversicherung

Du.

Es sei denn du bist Minderjährig. Und der Anwalt dein Vater.