Illegaler Waffenbesitz in der Schule - was darf die Polizei und was für Strafen sind zu erwarten?

8 Antworten

...tödlicher Elektroschocker mit in die Schule nehmen....und bereits wegen Körperverletzung polizeibekannt...das ist ja ein nettes Früchtchen, dein Kumpel.

Er wird mit Sicherheit eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz bekommen...den Entscheidungsspielraum wegen der Strafe wird sicherlich strenger ausfallen, als wenn er bisher unauffällig war.

Du wirst aufgrund der Mitwisserschaft vermutlich keine Konsequenzen fürchten müssen...aber das du deine Durchsuchung mit dem Hinweis auf fehlenden Tatverdacht abwenden wolltest, wirft zumindest kein gutes Licht auf dich.

Da offenbar Waffen gefunden wurden, ist es für jeden Richter nachvollziehbar, das auch im Umfeld danach gesucht wird....

dir passiert nichts

1. sozialstunden

2. sie haben doch einen begründeten verdacht, sie denken, dass ihr auch mit ihm was gekauft hattet, vielleicht haben das auch zeugen ausgesagt

ich glaube, du trollst

1. Nein

2. Verstoß gegen das WaffG,  je nach Tat bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe;  Bannbruch (§ 372 AO). 

3. Kommt in jedem Einzelfall auf die Begründung an. Ein Tatverdacht ist für eine polizeirechtliche Durchsuchung nicht erforderlich, es reicht die Gefahrenabwehr. 

Naja ihr werdet beide nachdem die Schule euch ausgespuckt hat mit kleineren Drogengeschäften einige Jahre über die Runden bringen bis man euch schnappt und in einen Raum sperrt in dem sich dein Bett 50 Centimeter vom Klo entfernt befindet!

Die Polizei hat das Recht, alle zudurchsuchen weil ja ein Verdacht besteht.