Müssen Zufahrtswege für den Rettungsdienst in Kleingartenanlagen ständig frei gehalten werden

9 Antworten

Die Zufahrten müssen immer frei sein, es kann aber sein, dass die Poller ( oder wie Du sie nennst "Böller" ) mit einem Dreikant- oder Vierkantschlüssel geöffnet werden können, die hat die Feuerwehr und der Rettungsdienst immer dabei...

Das solltest du unbedingt tun. Denn im nachhinein kann das bei Sach-oder Personenschäden gegen dich verwendet werden, wegen Blockierung der Rettungswege. Das zieht saftige Strafen nach sich.

Mach dir keine Sorgen... Erstens sollte man mit Geist behaftet - Schlüssel in der Anzahl für Gegenwärtig zu Eurem Einsatzbereich zugegenweilende Rettungsfahrzeuge bereitstellen. Alternativ... Wir knacken die Teile erbarmungslos weg... Den Schaden hat der "Versperrer" --> Rechtfertigender Notstand !!! Drittens... Informiere doch mal die Feuerwehr Eures Bereiches... Die kümmern sich ;oo)))

Ferner sagen die Ordnungsbehörden mit ihren Auflagen etwas über die Zugänglichkeit... Vielleicht auch Bauamt...

Feuerwehr und Amt kommen gerne mal auf einen Besuch und ein paar Kirschen vorei.

@JoWaKu

Genau ( lach mich weg ;..OOOO) )

Je nach dem wie die Zufahrt aussieht muss sie keinesfalls für die Rettungskräfte befahrbar sein. Ich kann mein Grundstück mit Bollern versehen, so viel ich will. Wenn dort jedoch ein Schild "Feuerwehrzufahrt" steht muss diese freigehalten werden (=Halteverbot) oder zumindest für Rettungskräfte zu öffnen sein. Rettungskräfte haben im Übrigen so genannte "Pfostenschüssel" auf den Fahrzeugen um die gängigen Boller mit Drei- oder Vierkant zu öffnen.

Meines wissens nach haben die Rettungskräfte sowieso einen universal schlüßel dafür da diese Pöller ja auch in der stadt stehen und wege versperren und auch die feuerwehr und die )polizei?(haben das notwendiege werkzeug dafür im wagen.