Darf in einer Gartenkolonie Radfahren verboten werden?

11 Antworten

Ich bin wie alle hier der Meinung, dass das Verbot rechtens ist.

Davon abgesehen: Überleg mal: z.B. wegen der Bepflanzung (Hecken) siehst weder Du einen, der unvermittels von Parzelle auf den Weg tritt, noch umgekehrt sieht er dich - bis es zu spät ist - selbst wenn du langsam fährst! .

Gerade bei älteren Leute kann eine eigentlich simple Verletzung (Knochenbruch muss es nicht mal sein) besonders im Dt. Krankenhaus schnell zum Tod führen - willst du das riskieren???

Ich bin - obwohl ich gern MTB fahre - noch nie auf die IDee gekommen, dass in einer Schrebengartenanlage zu tun! Alles andere als Schieben ist eine sehr dumme IDee!

Der Kleingartenverein hat das Grundstück gepachtet und kann dementsprechend auch das Radfahren auf den Wegen verbieten. Das dient auch der Sicherheit, daß da keiner bei einem Zusammenstoß verletzt wird.

Der Kleingartenverein hat das Recht das auf den Wegen nicht Rad gefahren wird. Er hat das Hausrecht. Wenn das gekennzeichnet ist und es geschieht ein Unfall mit einem Rad, ist er versicherungsrechtlich abgesichert.

Die Kleingartenanlage ist Pachtland. Derjenige Kleingarten e. V. oder rechtlich gleichgestellte Pächter übt innerhalb der Grenzen der Anlage, also auch über durchführende Gartenwege, das Hausrecht aus und stellt die Regeln auf (Satzung). Gartentore (wer sich inkl. aller Kleingärtner ein derartiges Schließsystem leisten kann, sogar verschlossene…) gehören dazu. Sicher wird oft das Durchqueren der Anlage von Nichtgärtnern oder Besuchern/Wanderern etc. geduldet, aber das Durchfahren mit Rad (bin selber Radfahrer und Kleingärtner und fahre mit dem Rad in den Garten) verbitte ich mir und bin froh, dass es untersagt ist. Es geht nicht darum, einzelne langsam fahrende umsichtige Radfahrer zu gängeln oder zu behindern. Aber dann muss man alle gleich behandeln, und die Jugend bzw. Kinder (hab ich auch selbst welche) rasen dann ständig durch die Anlage. Sicher ist es schwer juristisch durchzusetzen (bin auch noch in einer Rechtsabteilung beschäftigt), aber eine Anzeige kann es allemal geben. Auch "Hausverbot". Rechtlich ähnlich übrigens das Verhalten auf Friedhöfen. Ein der Öffentlichkeit gewidmeter Weg muss schon als solcher erkennbar sein. Der übliche Gartenweg ist nicht öffentlich, auch wenn er äußerlich so genutzt wird. Bei uns übrigens wird das betont langsame Durchfahren des Weges geduldet, auch wenn es verboten ist. Aber warum du das Recht des "anderen" nicht respektieren willst, ist mir unklar, wieso bist du so erpicht da durch fahren zu dürfen?

Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich will die Rechte anderer respektieren. Darum frage ich und recherchiere zu dem Thema, anstatt einfach durchzufahren. Wenn die Wege entgegen meiner bisherigen Vermutung nicht öffentlicher Raum sind, ist mir klar, dass der Verein da Regelungsbefugnis besitzt.

Ich bin so erpicht darauf, durch die Gärten durchzufahren, weil sie häufiger mal eine Abkürzung bzw. einen netteren Weg darstellen. Und ich fahre sehr vorsichtig und rücksichtsvoll. Und auf Strecken mit der Gefahr, dass mir jemand seitlich vors Fahrrad kommt, weil er aus einem Eingang tritt, bin ich besonders vorsichtig.

@Intruder1970

Mit dieser Einstellung hättest du bei uns in der Anlage keine Probleme. Ist doch genau so wie mit der vorgeschriebenen Flächenaufteilung, also soundsoviel Nutzpflanzen, soundsoviel Rasenfläche etc. Kenne bei uns Leute, die das nicht annähernd umsetzen, aber niemand sagt was, weil die Leitung froh ist, dass überhaupt noch junge Leute Gärten übernehmen. Wann das aber mal kippt, kann ich nicht sagen... Leben und leben lassen... Mit bissel Respekt und Rücksicht und einem Lächeln auf den Lippen geht eigentlich alles.

Fail.

Gartenwege unterscheiden sich nicht von alle anderen Wegen. Wenn die Wege innerhalb eines umzäunten Gebietes liegen also umfriedet sind, dann gilt dort das Hausrecht des Besitzers. Wege durch nicht umfriedetes Gelände sind zumeist öffentlicher Straßenverkehr. Das heisst, dass Radfahren nicht so einfach verboten werden kann.

Ist aber ein Tor da, gilt einfaches Hausrecht, selbst wenn das Tor offen ist. Das Recht der Kleingartenkolonie ist ähnlich Deinem Recht, dass Du nicht möchtest, dass jemand unerlaubt in Deinen Garten oder Dein Zimmer geht. Das Recht auf Eigentum ist ein Grundrecht.

Ob die Kleingartenkolonie den Weg öffentlich halten muss oder nicht hängt von vielen Faktoren ab. Aber normalerweise muß Privatbesitz nur unter bestimmten Umständen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

fail. Kleingärten sind kein privatgrund.

@Rheinflip

das ist falsch!