Müssen meine Eltern mich finanziell unterstützen beim Studium wenn ich 25 bin?

6 Antworten

Sag dem Bafög-Amt, dass deine Eltern nicht den Betrag zahlen wollen, den sie müssten laut Bafög-Bescheid - dann kriegst du ein Darlehen über diesen Betrag vom Bafög-Amt, und das Amt fordert diesen Betrag von deinen Eltern ein.

So flott und einfach geht das nicht immer, aber diese Möglichkeit besteht. Frage einfach mal beim ASTA danach.

Langsamer geht es für dich jedenfalls, wenn du dein Familiengericht bittest, deine Eltern zur Zahlung von Unterhalt zu verurteilen. Aber auch das geht.

Ob du jeweils Erfolg hast, hängt auch davon ab, wie du bislang deinen Erst-Ausbildungs-Werdegang bestritten hast. Denn nach einiger Zeit der Schlamperei erlischt auch dein Anspruch auf Kindesunterhalt während einer Erst-Ausbildung.

Gruß aus Berlin, Gerd

schleudermaxe  03.10.2014, 13:19

Na, das ist aber eine Antwort, die gar nicht zu gebrauchen ist, oder? Das Kind möge elternunabhängige Vorausleistungen beantragen, die der Gesetzgeber genau aus den bekannten Gründen so vorsieht und die es auch nicht als Darlehen gibt, sondern als Leistung. Merke: Eltern müssen nur leisten, wenn sie auch können, so jedenfalls in all meinen Fällen. Und ob sie dies können, wird nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen ermittelt, sondern nach dem BGB. Und ob das Land überhaupt die Zeit für eine KLage findet, bleibt ja auch noch abzuwarten. In meinen Fällen fanden sie diese ein einziges Mal und haben hochkannt verloren. Also bitte!

GerdausBerlin  04.10.2014, 01:55
@schleudermaxe

Wo genau steht, dass man mit 25 elternunabhäniges Bafög erhält? Genau: Im BAFöG! Dazu muss man aber vorher gearbeitet haben bzw. eine Ausbildung abgeschlossen und gearbeitet haben, und zwar mindestens wie lange?

Genau, auch das steht im BAFöG! Es sind fünf bzw. sechs Jahre. Und das trifft im vorliegenden Fall zufällig nicht zu!

Warum also frech weren mir gegenüber, wenn du von Tuten und Blasen keine Ahnung hast?

Dass Kindesunterhalt nach dem BAFöG gewährt wird, hat hier KEINER behauptet. Warum also brüstest du dich mit deinen Schmalspurkenntnissen über das BGB? Wenn ich schreibe, dass das Familiengericht am Ende über die Höhe des Kindersunterhalts entschiedet - nach welchem Gesetzbuch sollte das geschehen, wenn nicht nach dem BGB? Das Familiengericht ist Teil des Amtsgerichts, also wird es kaum nach dem StGB entscheiden oder nach dem BAFöG!!!

Denn dafür ist das Verwaltungsgericht zuständig - ausnahmsweise, obwohl das BAFöG als Teil des SGB gilt.

Mein Ausdruck "Darlehen" war aber in der Tat falsch, es wird lediglich vorläufig beschieden. Am Ende wird es ein Zuschuss werden, wenn alle Voraussetzungen stimmen - bis auf die 50 %, die ohnehin als Darlehen gewährt werden.

Gruß aus Berlin, Gerd

schleudermaxe  04.10.2014, 13:23
@GerdausBerlin

Wo bitte behaupte ich denn so einen Blödsinn? Ich schreibe von Vorausleistungen und lesen sollte man/Frau hier schon können oder einfach wegbleiben. ... denke mal nach, nur ein kleinwenig und gut ist, oder? ... zudem ist es deine Behauptung, daß Eltern nach dem BAföG zu leistet hätten, wenn denn das Studentenwerk so entscheidet und dies stimmt einfach nicht. Nur das habe ich kritisiert und richtig gestellt.

Hi,

was hast du denn in der Zeit zwischen Abi und Bachelor gemacht?

Das Alter hat mit der Unterhaltspflicht nichts zu tun, ob oder ob nicht ist abhängig von deinem eigenen Lebenslauf. Und um da zu wissen müsste man wissen, was du sonst so gemacht hast.

du kannst übrigens auch jobben und/oder Kredit aufnehmen.

Mit 25 erst im Bachellor? Was hast du vorher gemacht? Eine andere Ausbildung? Die Eltern müssen nur für eine Ausbildung zahlen. Oder nichts?

Du bekommst Bafög? Das Bafög-Amt prüft doch das Einkommen der Eltern. Wenn da was zu holen wäre, hätten sie den Antrag abgelehnt. Was also erwartest du von ihnen? Sollen deine Eltern auf Hartz4-Niveau leben?

Es gibt da noch eine anderer Möglichkeit, an Geld zu kommen. Sie nennt sich ARBEIT. Das ist das, was deine Eltern auch tun, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Wenn du vorher 3 Jahre lang gearbeitet und 3 Jahre eine Ausbildung gemacht hast (6 Jahre zusammen), dann kannst du elternunabhängiges Bafög beantragen und wirst wahrscheinlich den höchst möglichen Satz erhalten. Google mal danach, es gibt noch andere Voraussetzungen unter denen man es bekommt. Ansonsten hilft nur viel arbeiten, wodurch sich das Studium ziehen kann, da man ggf. nicht mehr alles in der Uni besuchen kann, was nötig ist. Oder beides :)

Nein, natürlich nicht. Es sei denn, sie können es und das BGB sieht eine Stütze auch vor. Beantrage bitte zwingend von Beginn an elternunabhängige Vorausleistungen. Du bekommst den vollen Bedarf und ob die Eltern zugeben müssen oder nicht, wird ggf. später, dann aber nicht vom Studentenwerk sondern vom Land, geprüft nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen, sondern nach dem deutlich besseren BGB. Viel Glück und ran.

GerdausBerlin  04.10.2014, 02:00

BGB § 1601 Unterhaltsverpflichtete

"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."

Und das BAFöG-Amt möchte die Steuerklärungen der Elternteile von vor zwei Jahren sehen. Danach wird über die Höhe der Förderung entschieden.

Kriegt das Kind dennoch nicht genügend Unterhalt von seinen Elternteilen - die Höhe steht auf dem BAFöG-Bescheid -, dann kann das Amt in Vorleistung gehen (das, was ich "Darlehen" nannte") und sich das Geld dann von den Eltern wiederholen.

Gruß aus Berlin, Gerd

schleudermaxe  04.10.2014, 13:20
@GerdausBerlin

Wenn sie denn können! ... und genau das kann ein Studentenwerk eben nicht. Das Land wird zuständig und das Familiengericht geht allein nach BGB und nicht nach BAföG und somit sind fast alle Eltern durch und genau deshalb geht das Land meist nicht zu Gericht. Alles eigentlich ganz einfach.