Vorladung als Zeuge zu spät erhalten?

3 Antworten

Die Fristen liegen laut ZPO bei mind. einer Woche, bzw. mind. drei Tagen.

Inwieweit Deine Zeugenaussage hilfreich ist, oder auch nicht, entscheiden dann die Anwälte, bzw. der Richter.

Zum Erscheinen und zur Aussage bist Du verpflichtet.

Einer Ladung vor Gericht ist grundsätzlich Folge zu leisten. Sie kann sogar noch während der Verhalndlung erfolgen wenn sich dadurch neue Erkenntnisse ergeben können, den Fall hatte ich selber schon, in dem Fall wurde ich vom Gericht angerufen und die Verhandlung bis zu meinem Eintreffen unterbrochen.

Als Zeuge bist Du verpflichtet bei Gericht zu erscheinen.